Die prominenten Investoren – von der Flick Privatstiftung bis zur St. Primus Privatstiftung hatten es fein: Ihre Hypo-Vorzugsaktien waren mit Put-Optionen, Rückgabegarantien, versehen. Und einer garantierten Dividende von 6,0 bzw. 6,5 Prozent. Damit nicht genug, wurde den Investoren auch noch eine Sonderdividende von 2,5 Millionen Euro bezahlt. Als „Schnaps obendrauf“ bezeichnete Tilo Berlin diese Sonderdividende im Prozess am Landesgericht Klagenfurt, in dem er im April 2014 zu 26 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden war. Nicht neu ausgeschnapst, sondern neu verhandelt wird ab Donnerstag eben diese Sonderdividende abermals am Landesgericht. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich die Urteile hinsichtlich dieser Sonderdividende im April 2016 aufgehoben.