Die deutsche Bundesnetzagentur hat die interaktive Spielzeugpuppe "My friend Cayla" als "verbotenes Spionagegerät" eingestuft. Das Berichtet das Handelsblatt auf seiner Webseite. Der Verkauf wird in Deutschland verboten.

Die Puppe der Firma Vivid kann mittels einer ungesicherten Bluetooth-Verbindung an ein Smartphone gekoppelt werden. Mittels einer zugehörigen App ist "Cayla" dann mit dem Internet verbunden. Dank Mikrofon und Lautsprecher kann die Puppe auf Fragen antworten. Ähnlich wie die Assistenten Siri oder Alexa kommen die Antworten aus dem Internet. Und genau das stört die die Prüfer. Die Puppe verfügt über Mikrofon und Funkanlage und stellt damit eine getarnte Abhöranlage dar. Und diese dürfen in Deutschland (§ 90 Dt TKG) nicht vertrieben werden.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller fordert ein generelles Verbot solcher internetfähiger Puppen. „Sprechende Puppen können Kindern sicher Spaß bringen – doch bitte nicht um jeden Preis“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dem Handelsblatt. „Wenn Puppen Kinder und ihre Eltern bespitzeln, ist das eine Verletzung der Privatsphäre. Solche Produkte gehören grundsätzlich vom Markt.“

Auch der österreichische Verein für Konsumenteninformation hat im Dezember vor der interaktiven Puppe gewarnt. Abseits der bedenklichen Spionage-Funktionen und der mangelnden Sicherheit vor Hackerangriffen warnt der VKI vor den Nutzungsbedingungen der Apps. Persönliche Daten von Cayla-Usern werden zu Marketingzwecken verwendet und an nicht näher genannte Dritte weitergegeben. Die dadurch gewonnenen Infos werden verwertet, um dem Nutzer maßgeschneiderte Werbung zu schicken. Außerdem können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert werden, ohne die User zu verständigen. Das alles verstößt gegen die Datenschutz-Gesetze der EU und die Richtlinien der Spielzeugsicherheit. Ein Verbot wie in Deutschland ist in Österreich nicht ohne weiteres möglich. Dennoch prüft der VKI eine Klage.