Ab Juli dieses Jahres soll es einfacher werden, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Für die sogenannte „Arbeitnehmerveranlagung“, vulgo „Steuerausgleich“, ist unter bestimmten Voraussetzungen kein eigener Antrag mehr notwendig. Diese antragslose Veranlagung wurde bereits mit der letzten Steuerreform beschlossen und kommt jetzt zum Tragen.


1. Was versteht man unter antragsloser Arbeitnehmerveranlagung?

Die Finanz startet damit für das Jahr 2016 automatisch, wenn bis Ende Juni kein Antrag auf Lohnsteuerausgleich vorliegt und wenn mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Mindestpension sollen so ihre Steuergutschrift jedenfalls bekommen – und nicht aus Unkenntnis darum umfallen, weil sie bisher keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben.

2. Wie viele Steuerpflichtige
profitieren davon?

Ab Juli wird die Finanz all jene Personen mit eigenen Schreiben informieren, die für den automatischen Lohnsteuerausgleich infrage kommen. Schätzungen zufolge werden das etwa eine Million Steuerpflichtige sein, die dann insgesamt 200 Millionen Euro zurückerhalten.

3. Welche Voraussetzungen müssen
erfüllt sein?

Es dürfen keine „Pflichtveranlagungsgründe“ vorliegen, etwa dass zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder ausländische Pensionen bezogen wurden. Es darf auch keine Pflichtveranlagung vorliegen. Bei der antragslosen Veranlagung muss eine Steuergutschrift herauskommen. Das Finanzamt geht aufgrund der Aktenlage davon aus, dass diese Gutschrift auch durch weitere Abschreibungen nicht höher wird. Aufgrund der Aktenlage ist anzunehmen, dass ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezogen werden.

4. Wer fällt in jedem Fall unter die
neue Regelung?

Betroffen sind laut Finanzministerium „Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bis Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für das Veranlagungsjahr 2016 gemacht haben, obwohl sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen würden. Auf diese Weise wird die zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert.“

5. Wie sieht es bei Pensionisten aus?

Pensionisten und Niedrigverdiener erhalten mit dem neuen System auch die Negativsteuer automatisch ausgezahlt. Wer so wenig verdient, dass er zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer zahlt, erhält bis zu 400 Euro Sozialversicherung zurückerstattet. Für Pensionisten sind es 110 Euro. Diese Negativsteuer für Pensionisten wurde 2016 mit 55 Euro erstmals ausgezahlt und wird nun verdoppelt. Mindestpensionisten erhalten die Negativsteuer allerdings nicht.

6. Was ist, wenn ich zusätzliche Ausgaben absetzen möchte?

Wer in den letzten beiden Jahren zusätzliche Ausgaben abgesetzt (etwa außergewöhnliche Belastungen durch Krankheits- oder Kurkosten) oder Kinderfreibeträge genutzt hat, muss den Lohnsteuerausgleich auch diesmal selbst durchführen. Dasselbe gilt, wenn zusätzlich zu Gehalt oder Pension noch andere Einkünfte vorliegen.

7. Was ist, wenn ich mit der Steuergutschrift unzufrieden bin?

Wer mit seiner „automatischen“ Steuergutschrift nicht zufrieden ist, kann die Steuererklärung nachreichen – und zwar (wie bisher) bis zu fünf Jahre lang.

8. Wo kann ich mich detailliert über
die automatische Arbeitnehmerveranlagung
informieren?

Das Finanzministerium hat online eine detaillierte Übersichtsseite eingerichtet (unter www.bmf.gv.at). Auch die Arbeiterkammer hat einen Schwerpunkt zu den Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung 2017 gestaltet, der online unter der Adresse
www.arbeiterkammer.at auf der Startseite („Was sich 2017 alles ändert“) abrufbar ist.