EU-Ausländer sollen Arbeitslosenunterstützung künftig erst nach drei Monaten Beschäftigung in dem betroffenen Mitgliedsland erhalten. Die EU-Kommission wird nach Angaben der "Welt" dies am Dienstag im Rahmen ihres Vorschlags zur "Koordinierung der Sozialversicherungssysteme" vorlegen. Keine Änderung werde es beim Kindergeld geben.

Laut EU-Kommission hatten zuletzt 42 Prozent der Ausländer, die Arbeitslosengeld bezogen, weniger als drei Monate im Zielland gearbeitet. Ziel der Maßnahme sei, Sozialtourismus zu verhindern. Zur Förderung der Arbeitsmobilität innerhalb der EU schlägt die Brüsseler Behörde vor, EU-Bürger bei der Arbeitssuche im Ausland künftig länger zu unterstützen.

Keine Änderung bei Kindergeld

Erwerbslose, die in einem anderen EU-Land nach Arbeit suchen, können für einen Zeitraum von sechs Monaten anstatt bisher drei Monaten Arbeitslosenunterstützung aus ihrem Heimatland beziehen, heißt es in dem Papier.

Nicht angetastet werden dagegen die umstrittenen Kindergeld-Zahlungen für EU-Ausländer. Damit soll weiterhin gelten, dass ein EU-Ausländer auch dann im Zielland Familienbeihilfe in voller Höhe erhält, wenn seine Kinder weiterhin im Heimatland leben.

Grundsätzlich gilt: Um in Österreich erstmals Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man in den vergangenen zwei Jahren mindestens 52 Wochen beschäftigt gewesen sein. Ausnahmen gibt es für Personen unter 25 Jahren. Sie müssen nur ein halbes Jahr beschäftigt gewesen sein, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.