Im Skandal um manipulierte Abgaswerte beim deutschen Volkswagen-Konzern hat die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben. Das bringt massive Nachteile für die betroffenen heimischen Autofahrer und sei gesetzwidrig, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und erhebt Einspruch.

Die WKStA hatte die geplante Abtretung mit den bereits erfolgten "umfangreichen Ermittlungen" der deutschen Staatsanwaltschaft begründet. Entsprechende Ergebnisse waren bei einem Koordinationstreffen der EU-Justizbehörde Eurojust in Den Haag präsentiert worden, wie aus dem mit 19. Oktober datierten Ersuchen der österreichischen Behörde, das der APA vorliegt, hervorgeht. Derzeit werde "davon ausgegangen, dass sämtliche strafrechtlich relevanten Handlungen im Zusammenhang mit den Manipulationen ausschließlich in der Konzernzentrale in Wolfsburg begangen wurden." Man wolle parallele Verfahren vermeiden.

VKI vertritt 4000 Autofahrer

Nach APA-Informationen hat die für den VW-Skandal zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig kürzlich das OK gegeben, die österreichischen Ermittlungen zu übernehmen. Auch aus anderen europäischen Ländern, etwa der Schweiz und Frankreich, kamen ähnliche Ansuchen, wie es in Braunschweig heißt.

Beim VKI, der mehr als 4.000 betroffene Autofahrer vertritt, stößt dieses Vorgehen auf scharfe Kritik. Das Ersuchen der WKStA an die deutsche Staatsanwaltschaft sei rechtswidrig. Das Strafverfahren sei im Inland zu führen. Konkret beantragte der VKI, "umgehend Ermittlungen gegen die im dringenden Tatverdacht stehenden natürlichen und juristischen Personen einzuleiten".

Dem VKI geht es vor allem um die "juristischen Personen": In Österreich können nicht nur natürliche Personen, sondern auch Firmen bestraft werden. Dies ist im Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, VbVG) geregelt. In Deutschland gibt es ein solches Gesetz aber nicht.

Verbraucher verlören Geschädigtenrechte

"Das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung käme daher einer Entlassung aus der strafrechtlichen Haftung gleich", argumentiert der VKI. Überhaupt wundern sich die Konsumentenschützer, dass die WKStA bisher kein Ermittlungsverfahren gegen die Volkswagen AG und österreichische VW-Töchter eingeleitet hat. Dabei lägen seit einem Jahr "schwer belastende" Sachverhalte vor, so der VKI mit Verweis auf zwei Anzeigen vom Dezember 2015 bzw. August 2016. In diesen Sachverhaltsdarstellungen "wurden jene Tatsachen, die den dringenden Tatverdacht der Begehung der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges in Österreich begründen, deutlich und bestimmt bezeichnet. Es wurde im Detail dargelegt, dass nicht nur die natürlichen, sondern auch die juristischen Personen im Inland dringend tatverdächtig sind."

Das habe negative Auswirkungen auf die österreichischen Autofahrer. Sie verlören wichtige Geschädigtenrechte, etwa die Möglichkeit, sich im Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. In Deutschland ist das nämlich bei Vermögensdelikten nicht vorgesehen. In Österreich hingegen hat der VKI bereits 2.200 Privatbeteiligtenanschlüsse bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eingebracht, wie VKI-Juristin Ulrike Wolf zur APA meinte.

Der Privatbeteiligtenanschluss hat für Geschädigte folgende Vorteile: Er hemmt die Verjährung in Zivilverfahren (meist drei Jahre) und im Falle eines Schuldspruchs im Strafverfahren können Privatbeteiligte Geld zugesprochen bekommen. Das ist bei verurteilten Betrügern schon mehrfach geschehen. Allerdings haben diese dann oft kein oder nur mehr wenig Geld, das auf Geschädigte aufgeteilt werden kann. Wenn hingegen ein Konzern schuldig gesprochen wird, schaut für Geschädigte womöglich mehr heraus.

Der VKI schreibt in seinem Antrag von "verheerenden Folgen", die der "(dringend indizierte) Machtmissbrauch der für die Verbände eingeschrittenen Entscheidungsträger haben" könne. "Das Machtgefälle zwischen dem finanzkräftigen, international agierenden Großkonzern und den Letztverbrauchern könnte im vorliegenden Fall nicht ausgeprägter sein. Die vergleichsweise simple Tathandlung, die in der Konzeption der Abschalteinrichtung und deren automatisationsgestütztem Einbau bestand, hat (im übertragenen Sinn) auf einen Schlag Millionen von Letztverbrauchern in ihrem Vermögen geschädigt. Die Mehrzahl der Letztverbraucher ist verglichen mit den dringend verdächtigen natürlichen und juristischen Personen in ihren finanziellen Möglichkeiten begrenzt."

VW hat in großem Stil illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt, um die Abgaswerte zu schönen. Bei Labortests stießen die Dieselwagen weniger Stickoxid aus als auf der Straße. In Österreich sind rund 388.000 Dieselautos betroffen.

Die WKStA äußerte sich vorerst nicht zu dem Thema. Ob das Verfahren nun nach der Abtretung der Ermittlungen nach Deutschland formell eingestellt wird, ist dem Vernehmen nach noch offen.