Ein Verfahren gegen Spar-Chef Gerhard Drexel wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist am Freitag vor dem Landesgericht Salzburg mit einer Diversion zu Ende gegangen. Staatsanwältin Beatrix Winkler gab keine Erklärung ab, die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Im Rahmen der Diversion muss Drexel binnen sechs Monaten 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Der Manager war wegen einer Aussage im Wettbewerbsverfahren von Spar mit der Bundeswettbewerbsbehörde angeklagt. Nach der zweiten Hausdurchsuchung bei Spar im Zuge des Verfahrens habe Drexel im September 2013 den Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, in Salzburg zu einem Vier-Augen-Gespräch getroffen, so die Anklage.

Du-Freunde

Bei diesem Treffen habe Drexel seinen Duz-Bekannten Thanner aufgefordert, einen Bußgeldantrag gegen den Spar-Konzern im Wettbewerbsverfahren zu unterlassen. Im Gegenzug werde Drexel nicht öffentlich machen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde bei den Hausdurchsuchungen Spionagesoftware eingesetzt habe. Thanner lehnte ab, Spar wurde in zweiter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof zu einer Geldbuße von 30 Millionen Euro verurteilt.

Das Treffen hatte aber keine direkte Anzeige zur Folge. Angezeigt wurde der Versuch später von der Richterin im Kartellverfahren, wo Drexel das Treffen in seiner Befragung schilderte. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger bekannte sich Drexel am Freitag nicht schuldig. "Ich bin aber bereit für eine Verantwortungsübernahme", sagte er.

Zeit als wertvolleres Gut

Diese Bereitschaft sei neben der Unbescholtenheit und dem öffentlichen und konzerninternen Druck auf Drexel auch einer der wesentlichen Milderungsgründe für den Senat gewesen, begründete Meniuk-Prossinger die Diversion. Die Diversion in Form von gemeinnütziger Arbeit sei als probatestes Mittel ausgewählt worden, da Zeit für Drexel ein wertvolleres Gut als Geld darstelle. Der Spar-Chef muss für die Diversion lediglich einen Pauschalkostenbeitrag von 250 Euro - den Höchstsatz - leisten.

Die gemeinnützige Arbeit soll der Manager in einer Einrichtung für Behinderte, Kinder und Jugendliche oder Obdachlose leisten. "Ich bin froh, dass die Sache ein Ende hat", sagte Drexel unmittelbar nach der Verhandlung. Mit dem Ausmaß der Diversion zeigte er sich einverstanden.