Der schwedische Online-Glücksspielanbieter Mr Green hat in Österreich nach wie vor Probleme mit der Finanz. Im schon länger anhängigen Steuerstreit ist derzeit das Bundesfinanzgericht am Zug, sagte Mr-Green-Vorstand Jan Tjernell am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz in Wien zur APA. Mr Green hat früher Steuern in Österreich abgeführt, dann die Zahlungen aber eingestellt.

"Derzeit deklarieren wir unsere Steuern mit null", so Tjernell. "Wir haben beschlossen, die Steuerzahlungen einzustellen, weil wir die Art und Weise, wie die Steuer angewandt wird, für verfassungswidrig halten", erklärte der Mr-Green-Manager.

Komplizierte Gesetze

Hintergrund ist die komplizierte rechtliche Situation im Online-Glücksspielbereich. Das Finanzministerium vertritt den Standpunkt, dass nur der Casinos-Austria-Konzern über seine Lotterielizenz Online-Glücksspiele anbieten darf, und zwar auf der Website win2day.at. Alle anderen Anbieter, derer es zahlreiche gibt, seien illegal. "Online-Glücksspiel darf legal nur einer anbieten", bekräftigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag gegenüber der APA. Das Finanzministerium hält ein Drittel am Casinos-Austria-Konzern.

Private Betreiber von Internet-Spielen sind hingegen der Meinung, dass sie, sobald sie eine Lizenz aus einem EU-Staat haben, in der gesamten Union anbieten dürfen. Das machen sie auch - und machen auch kräftig für sich Werbung.

Auch das ist dem Finanzministerium ein Dorn im Auge. Es gebe klare rechtliche Regelungen über die Werbeformen und die Art und Weise, wie für Glücksspiel geworben werden darf, so der Ministeriumssprecher. "Es ist natürlich unser Interesse, dass diese rechtlichen Bestimmungen im Sinne des Spielerschutzes eingehalten werden."

Strafe für Werbung

Aus diesem Grund hat die Finanz schon vor einigen Monaten begonnen, Medien zu bestrafen, die Werbungen von Online-Glücksspielanbietern schalten. Der Strafrahmen liegt bei 22.000 Euro.

Das Ministerium legt das Gesetz dabei weit aus: Auch, wenn genau genommen nur die (legalen) Sportwetten oder Gratisspiele beworben werden, sei das problematisch. Die meisten Seiten bieten nämlich grundsätzlich beides an: legale Spielformen (zum Beispiel Sportwetten) und Online-Casinospiele. Mr Green etwa hat auf seiner österreichischen Seite nur Gratisspiele angeboten, jedoch können österreichische Kunden auf der internationalen Seite um Geld zocken. Momentan werbe Mr Green in Österreich nicht, sagte Tjernell.

Was die Steuern betrifft, gehe die Finanz ebenfalls doppelbödig vor, monieren private Online-Anbieter. Einerseits vertritt das Ministerium den Standpunkt, Internet-Glücksspiel sei dem Casinos-Austria-Konzern vorbehalten, andererseits nehme man Geld von den vermeintlich illegalen Anbietern.

Glücksspielabgabe

Tatsächlich zahlen viele Betreiber in Österreich Steuern, namentlich die Glücksspielabgabe in Höhe von 40 Prozent der Spieleinnahmen. Sie muss abgeführt werden, sobald ein Spieler innerhalb des österreichische Staatsgebiets zockt - das gilt auch, wenn er von seinem Handy aus auf eine ausländische Website zugreift. In der Praxis können die Anbieter freilich schwer überprüfen, wo sich die Kunden tatsächlich aufhalten.

Mr Green hat in Österreich schon einiges an den Fiskus abgeführt. Laut einer Selbstschätzung sind für den Zeitraum Jänner 2011 bis August 2014 86,7 Mio. schwedische Kronen (9 Mio. Euro) an Steuern angefallen. Einen Teil davon haben die Schweden schon bezahlt, der Rest soll in Raten beglichen werden. Dafür hat das Unternehmen Rückstellungen gebildet, und zwar 93,3 Mio. Kronen für die Periode September 2014 bis Ende 2015.

Tjernell ist dennoch der Meinung, dass die Steuer wie auch das Glücksspielmonopol in Österreich gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU verstoßen. Mr Green hat dazu schon eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. Eines der Argumente, das Konkurrenten der Casinos Austria bereits seit Jahren vorbringen: Es könne nicht sein, die Monopolistin (win2day) massiv zum Beispiel im Fernsehen Werbung mache und ihr Angebot ausweite. Das sei nicht mit dem Spielerschutzgebot vereinbar.

Einer der Gründe, warum Online-Glücksspielanbieter von sich aus Steuern zahlen - die Glücksspielabgabe ist "selbsterklärend", wird also nicht vorgeschrieben -, liegt laut Branchenkennern darin, dass sich ein Finanzverfahren nicht gut machte: Jene EU-Länder, die Online-Lizenzen vergeben, würden Bewerber, die in einem anderen Mitgliedsland steuerliche Probleme haben, sofort ausschließen.