Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat einen Vorschlag vorgelegt, wonach künftig Bankomaten gut sichtbar gekennzeichnet sein müssen, wenn bei der Abhebung Gebühren fällig werden. Ein Verbot von solchen Gebühren sieht Schellings Entwurf nicht vor, schreibt die "Presse". SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder nannte den Vorschlag auf APA-Anfrage umgehend "Scheinlösung" und forderte ein Verbot.

Kunden sollen dank einer Kennzeichnung der Geräte "bereits beim Herantreten an den Bankomaten" erkennen können, dass Gebühren fällig werden, zitiert die "Presse" aus dem Entwurf Schellings, der laut Finanzministerium bereits an das Bundeskanzleramt übermittelt wurde. Auch soll vor dem Abschluss der Abhebung über die bevorstehende Gebühr informiert werden, man müsse die Transaktion dann auch noch abbrechen können. Die Finanzmarktaufsicht solle nicht nur die Details der Kennzeichnung festlegen, sondern künftig auch Drittanbieter von Bankomaten kontrollieren.

Der nur einseitige Entwurf für die Änderung des Zahlungsdienstegesetzes, der auch der APA vorliegt, wurde dem Koalitionspartner, konkret dem Bundeskanzleramt, zur Prüfung übermittelt. Sollte es eine Einigung geben, könnte die Gesetzesänderung im November in Kraft treten, hofft man im Finanzministerium.

"Vorschlag trägt nichts zur Lösung bei"

Schieder will zwar auch eine rasche Einigung, den Vorschlag Schellings lehnt er aber ab. "Der Vorschlag trägt nichts zur Lösung bei, es geht darum, dass wir das verunmöglichen", forderte er ein gänzliches Verbot von Gebühren für einzelne Abhebungen am Bankomaten. Das einzig Gute an Schellings Vorschlag sei, dass dieser "erkannt hat, dass es ein Problem ist, und dass es Verunsicherung bei den Kunden gibt". Schieder verwies auf den Vorschlag von SPÖ-Sozialminister Alois Stöger von Ende Juli, der ein Verbot von Bankomatgebühren vorgeschlagen hatte. Das Thema solle nun in den nächsten zwei Wochen in der Regierungskoordination behandelt werden, so Schieder. Er hoffe dort auf eine Einigung. Es sei jedenfalls nötig, noch heuer eine Lösung zu finden.

Auch der Pensionistenverband legte sich am Freitag in einer Aussendung quer: "Eine bloße Kennzeichnungspflicht ist nicht ausreichend", schreibt Harald Glatz, Konsumentenschutzsprecher des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ). Eine Kennzeichnungspflicht sei "eine reine Alibi-Aktion und eine Verhöhnung von Menschen, die an ihrem Wohnort nicht an jeder Ecke einen Bankomaten vorfinden". Der Pensionistenverband fordere ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren für alle Bankomaten in Österreich.