Mit einer handfesten Überraschung hat am Donnerstag der dritte Verhandlungstag im Hypo-Prozess zum Faktenkomplex Monarola geendet. Richterin Sabine Roßmann musste vertagen, da der Verteidiger von Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher, Richard Soyer, versucht haben soll, den geständigen Zweitangeklagten zu einer Änderung seiner Verantwortung zu bewegen. Nun muss die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe prüfen.

Eigentlich waren die Plädoyers, Beratung des Schöffensenats und Urteilsverkündung geplant gewesen, doch Staatsanwalt Norbert Ladinig legte zu Beginn des Prozesstages einen Amtsvermerk vor, den er erst Donnerstag früh von der Soko Hypo erhalten hatte. Dessen Inhalt: Soyer habe den geständigen Angeklagten laut dessen Aussage vor Prozessbeginn versucht, ihn zu einer Änderung seiner Aussage zu bewegen und Kircher zu entlasten. Der Vorschlag sei, so gab der Angeklagte bei der Polizei telefonisch zu Protokoll, bei einem Gespräch zwischen Soyer und seinem Verteidiger Hanno Stromberger wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung gekommen. Der Vorschlag lautete demnach, der Angeklagte könnte doch auch aussagen, dass nicht Kircher Geld bekommen habe, sondern ein unbekannter Kroate.

In dem Prozess geht es um Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit einem Projekt auf der kroatischen Insel Pag. Kircher bestritt, selbst ebenfalls 254.000 Euro erhalten zu haben, wie der Zweitangeklagte ausgesagt hatte. Die Anklage wirft Kircher Untreue und Bereicherung vor und beziffert den Untreueschaden mit 750.000 Euro. Die Zahlungen sollen über die liechtensteinische Gesellschaft "Monarola" abgewickelt worden sein.

"Fachgespräch unter Juristen"

Soyer und Stromberger bestätigten, vergangene Woche ein Gespräch geführt zu haben. Dabei habe es sich aber um ein reines "Fachgespräch unter Juristen" gehandelt, betonten sie. Stromberger konzedierte, dass Soyer gemeint hätte, seinem Mandanten würde es helfen, wenn der andere Angeklagte aussagen würde, dass das Geld nicht an Kircher, sondern an "die Kroaten" geflossen sei. Aufforderung zur Beeinflussung sei es aber keine gewesen. Stromberger rief trotzdem noch am gleichen Tag seinen Mandanten an und berichtete ihm von dem Gespräch mit Soyer. Dieser wiederum meldete das Ganze der Polizei und blieb bei nochmaliger Befragung durch die Richterin dabei, dass der Vorschlag Soyers gelautet hätte, einen "unbekannten Kroaten" als Geldempfänger zu nennen und nicht die Kroaten, wie sein Verteidiger es dargestellt habe.

Nun muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob gegen die beiden Anwälte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, und zwar wegen versuchter Begünstigung. Sollte dies der Fall sein, werden beide Anwälte vom Prozess ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber soll relativ rasch erfolgen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage.