Der Deal war laut Gutachten handelsüblich und beherrschbar - was die Position der Bank vor Gericht stärkt - aber auch von Anfang im Minus - was die Stadt hoffen lässt.

Die Gutachter Thorsten Schmidt und Uwe Wystup sehen im Swap 4175 ein "handelsübliches" Produkt, das für die Stadt Linz auch "durchaus beherrschbar" gewesen wäre, wenn die Stadt ein straffes - tägliches - Risikomanagement und ein klares Ausstiegsszenario gehabt hätte. Mit den monatlichen Berichten der Bawag sei die Kontrolle aber nicht möglich gewesen, da der Wert des Swap innerhalb eines Monats um mehrere hundert Millionen Euro schwanken konnte, zitieren die "Oberösterreichischen Nachrichten" aus dem Gutachten.

Verlust sei absehbar gewesen

Die Gutachter meinen, dass die Stadt ohne Probleme im Vorfeld schon hätte berechnen können, dass Verluste über 50 Millionen Euro drohen und daher das Geschäft ablehnen. Grundsätzlich wären die Zahlungsverpflichtungen "mit einfachen Grundrechenarten berechenbar" gewesen, so die Gutachter laut "Presse".

Die Bawag sieht sich durch das Gutachten bestätigt und geht davon aus, dass die volle Forderung von 417,7 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, in Summe über 600 Millionen Euro, fällig sind. Der Deal sei zwar "asymmetrisch" gewesen, es drohten also der Stadt wesentlich höhere Verluste als der Bank, doch sei dies nicht ungewöhnlich gewesen, zitiert die "Presse" aus dem Gutachten.

"Swap schon am Anfang im Minus"

Die Stadt Linz wiederum verweist darauf hin, dass der Swap schon am Anfang mit 19 Millionen Euro im Minus war und nahezu während der gesamten Laufzeit unter Wasser stand, wie es laut "OÖN" im Gutachten heißt. Nur im ersten Jahr hätte der Swap ohne Zusatzkosten aufgelöst werden können und dies hätte die Bawag zur Aufklärung verpflichtet.

Zum Schadensausmaß schreiben die Gutachter laut "Presse": Die von der Bawag geforderten 417,7 Millionen Euro entsprächen zwar "ungefähr" dem Schadensausmaß, aber nur wenn der sogenannte Quantoeffekt, ein spezieller Effekt bei Währungsgeschäften, der aber bei Abschluss des Swaps eine eher geringere Rolle gespielt habe, berücksichtigt werde. Ohne Quantoeffekt hätten sich die Auflösungskosten nur auf 212,4 Millionen Euro und damit auf deutlich weniger als von der Bawag gefordert belaufen.

Prozess könnte im Herbst fortgesetzt werden

Der Prozess könnte nun im Herbst fortgesetzt werden, allerdings ist unklar, ob der frühere Finanzdirektor Werner Penn befragt werden kann. Richter Andreas Pablik hatte Ende 2015 ein Urteil ohne Einvernahme Penns als "denkunmöglich" bezeichnet.