Toni Hubmann hat das Urteil des Oberlandesgerichts Graz zu akzeptieren, er kann keine Rechtsmittel mehr einlegen. Die zweite Instanz hat sechs der 22 Monate bedingte Haft aus Leoben in eine Geldstrafe von 82.800 Euro umgewandelt. "Weil er das mehr spürt als eine bedingte Freiheitsstrafe", hieß es am Freitag seitens der Oberstaatsanwaltschaft zur Austria Presseagentur.