Flugunfall mit acht Toten: Verfahren eingestellt
Menschliches Versagen war Unglücksursache.
Das Verfahren nach dem Flugunfall in Zell am See vom 5. März mit acht Toten ist beendet. "Schuld an dem Zusammenstoß eines Hubschraubers mit einem Sportflugzeug haben die zwei Piloten, die ums Leben gekommen sind", erklärte Mediensprecherin Barbara Feichtinger.
Bei dem Unglück waren ein Transporthubschrauber der Schweizer Firma Helog Heliswiss und ein Sportflugzeug des Typs Katana zusammengeprallt und abgestürzt. Dabei kamen alle Insassen des Helikopters - fünf Schweizer, ein Deutscher und ein Franzose sowie der Pilot des Kleinflugzeugs aus Osttirol - ums Leben.
Die Unglücks-Ursache ist "menschliches Versagen". Die Piloten haben das jeweils andere Fluggerät nicht wahrgenommen. Die nach dem Tod festgestellte koronale Herzerkrankung bei dem 38-jährigen Schweizer Piloten und dem 49-jährigen Osttiroler Piloten Franz F. habe ihre Flugtauglichkeit nicht beeinträchtigt, steht in einem Gutachten. Nach der Obduktion wurde der Verdacht laut, dass eventuell die Erkrankung zu dem Unfall geführt habe. Jene Ärzte, die den Männern Flugtauglichkeit attestierten, hätten die Erkrankung nicht erkennen können, heißt es nun.















