Angriff auf das neue Zentrum
Die Wirtschaftskammer bezeichnet das Fachmarktzentrum in Nussdorf-Debant wegen Wa-renangebot als Sündenfall in der Raumordnung.

Foto © Kleine ZeitungDas fertiggestellte Fachmarktzentrum - ein Sündenfall in der Raumordnung?
Drei Tage sind es noch bis zur Eröffnung des Fachmarktzentrums in Nussdorf-Debant. Jetzt rotiert Tirols Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer: "Zwei Jahre nach dem Skandal um die Ausdehnung der Kernzone und die Errichtung eines Einkaufszentrums in Matrei, steht jetzt in Nussdorf-Debant ein Fachmarktzentrum kurz vor der Eröffnung, das so nie in Betrieb gehen dürfte."
Grund für Bodenseers Ärger: Bewilligt wurde das neue Einkaufszentrum nach Betriebstyp B. "Die Tiroler Raumordnung versteht darunter etwa große Bau- und Gartenmärkte oder Elektro- und Sportartikel-Fachmärkte. Zum Abtransport der Waren muss jedenfalls ein Fahrzeug nötig sein", definiert er. Was in Nussdorf-Debant entstanden sei, entspreche nicht diesem Typ, kritisiert er. Auch Michael Aichner, Obmann der Wirtschaftskammer in Lienz, ist aufgebracht: "Nach unserer Ansicht hätte dieses Zentrum so nie genehmigt werden dürfen, weil die dort angesiedelten Geschäfte zu 70 Prozent dem Typ A angehören." Dieser Betriebstyp erfüllt klassische Nahversorgerfunktionen.
Fehler beim Vollzug?
Bodenseer schiebt die Verantwortung in dieser Causa auf Andreas Pfurner, Bürgermeister von Nussdorf-Debant und Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Der Gesetzesvollzug habe nicht funktioniert. Pfurner weilt derzeit in Urlaub. Gertraut Oberbichler als Vizebürgermeisterin betont: "Das Land hat das Zentrum so genehmigt." Und Reisner sagt: "Die Bezirkshauptmannschaft ist nur für die Genehmigung der Betriebsanlage zuständig. Die Betriebstypen sind in diesem Verfahren nicht zu prüfen."
Features
FAKTEN
Typ A. Überwiegend Warenangebot wie Lebensmittel, Drogerie- und Kosmetikartikel, Textil- und Lederwaren, Bekleidung, Schuhe, Sportbekleidung, Bücher, Bürobedarf, Uhren, Schmuck, Optik etc.
Typ B. Einkaufszentren, in denen in einem mehr als geringfügigen Ausmaß Waren angeboten werden, die nur unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden können.















