Nußdorf in Angst vor Mure
Der Zwislingbach rinnt ungeschützt mitten durch das Dorf. Verbauung scheiterte bisher am Einspruch eines Grundbesitzers.
Der "Fall Zwislingbach in Nußdorf" liegt beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zur Entscheidung. Ein Grundbesitzer am Auslauf des Baches, der sich oberhalb von Nußdorf vom Dorfbach trennt, hat gegen den vom Gemeinderat der Marktgemeinde Nußdorf-Debant gefassten Beschluss einer Generalverbauung vom 14. Juni 2011 und der finanziellen Zusicherung der Lawinen- und Wildbachverbauung Osttirol, Beschwerde beim VwGH eingelegt.
Der Zwislingbach stellt bei Niederschlägen mit Hagel - und solche hat es heuer zuhauf gegeben - eine große Gefahr für die Bevölkerung dar. Gemeinderat Harald Zeber-Idl (Wahlgemeinschaft Nußdorf-Debant - WGND) hat Donnerstagabend in der Gemeinderatssitzung energisch darauf hingewiesen, dass bei Anrainern große Angst vor einem Ausbruch des Baches bestehe. "Bei einem Hochwasserfall führt der Zwislingbach bis zu sieben Kubikmeter Wasser pro Sekunde mit sich", darauf hatte Otto Unterweger von der Wildbachverbaung bereits im Vorjahr bei der Schutzprojekt-Vorstellung hingewiesen. Bei einem derartigen Wasserabfluss sei das Bachbett bei Weitem nicht mehr ausreichend dimensioniert. Unterweger: "Der Bach kann nach links und rechts ausbrechen." Entlang des Ufers stehen 18 Wohnhäuser, darüber hinaus seien noch Nebengebäude, Parkplätze, Straßen, Wege, Brücken und landwirtschaftliche Flächen gefährdet. Zeber-Idl: "Wir haben dringenden Handlungsbedarf."
Bürgermeister Andreas Pfurner (Nußdorf-Debant Gewinnt - NDG) warnte vor einer Entscheidung des VwGH, mit dem Schutzbau zu beginnen: "Wird dem stattgegeben, müssen wir alles rückbauen." Schließlich einigten sich die Mandatare einstimmig darauf, mit der Verbauung des Bachoberlaufes ohne Rücksicht auf eine VwGH-Entscheidung "sofort zu starten".














