Die Bergung der "Tante Ju" ist Fall für das Gericht
Der ehemalige Vizebürgermeister von Prägraten borgte der Kommune zur Bergung eines Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg einen satten Betrag. Neue Gemeindeführung will nichts mehr davon wissen. Jetzt gibt es eine Klage.

Foto © KK/SteinerBergung des Wracks
Die Geschichte der "Tante Ju" nahm 2002 nach der Auffindung durch Männer der Bergrettung Prägraten ihren Anfang. Das Umbalkees im Bereich der Dreiherrenspitze gab nach über 60 Jahren, die Wrackteile des abgestürzten Flugzeuges der Deutschen Wehrmacht frei.
In der Großvenediger-Gemeinde machte sich angesichts dieses historischen Fundes große Euphorie breit. Die Bergrettung holte die Wrackteile ins Tal und der damalige Vizebürgermeister Friedl Steiner beschloss, sich an der Unterstützung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschichte dieses Reliktes und der Restaurierung zu späteren Werbe- und Ausstellungszwecken finanziell zu beteiligen. Da die Gemeinde Prägraten nicht wirklich flüssig war, machte Steiner aus seiner Privatkasse 25.000 Euro locker. Steiner: "Mehrfach wurde mir die Rückzahlung zugesichert, die Mittel dafür wurden sogar in den Haushaltsvoranschlag 2010 aufgenommen."
Anwalt klagt Gemeinde
Bis heute wartet er auf die Rückzahlung. Zu lange, daher schaltete der heutige Gemeinderat Anwalt Johannes Hibler ein, der reichte am Landesgericht eine Mahnklage gegen die Gemeinde Prägraten ein. Hibler: "Es ist allein schon bemerkenswert, dass ein Bürger seiner Gemeinde Geld für ein Projekt vorstreckt und leiht, noch bemerkenswerter ist aber, dass sich die Gemeinde nach dem Bürgermeister-Wechsel auf den Standpunkt stellt, das Geld gehört ihr und der Idealist muss vor Gericht ziehen, um sein Geld wiederzubekommen".
Tatsächlich kam es 2010 an der Spitze in Prägraten zu einem Wechsel. Anton Steiner löste den amtierenden Bürgermeister Johann Kratzer ab. Bürgermeister Steiner: "Die Klage wurde abgewiesen, denn ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2003 besagt, dass durch die ,Tante Ju' der Gemeinde keinerlei Kosten entstehen dürfen." Die besagte Darlehensaufnahme sei 2004 am Gemeinderat vorbei geschehen. Das Gericht soll jetzt klären, wer tatsächlich recht hat.

















