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Zuletzt aktualisiert: 22.02.2012 um 20:45 UhrKommentare

Causa Mössler: Die Staatsanwältin beruft

Jetzt ist in der "Causa Mössler" der Oberste Gerichtshof in Wien am Zug. Staatsanwältin Karin Draschl legte gegen den Freispruch Berufung ein.

Die Innsbrucker Staatsanwältin Karin Draschl  ist von der Schuld des Osttiroler Bürgermeisters Robert Mössler überzeugt

Foto © KLZ/SchwinghammerDie Innsbrucker Staatsanwältin Karin Draschl ist von der Schuld des Osttiroler Bürgermeisters Robert Mössler überzeugt

W egen Amtsmissbrauchs, Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung stand Bürgermeister Robert Mössler - wie berichtet - in der vergangenen Woche vor Gericht in Innsbruck. Die Schöffen fällten einen Freispruch. Staatsanwältin Karin Draschl erbat sich Bedenkzeit - und legte am Ende dieser Berufung gegen das Urteil ein.

"Jetzt wird halt der Oberste Gerichtshof den Freispruch meines Mandanten bestätigen", sagt der Lienzer Anwalt Johannes Hibler. Er vertritt den Bürgermeister von Untertilliach, den ein jahrelanger "Dorfkrieg" vor den Richter brachte. Im Jahr 2008 hatte ein Untertilliacher wegen verschiedener Angelegenheiten Anzeige bei der Gemeinde Untertilliach erstattet. Unter anderem wegen eines "Schwarzbaus" des Bürgermeisters Robert Mössler. Der Schuppen war schon von Mösslers Vater errichtet worden.

Was dann passierte, darüber schieden sich die Geister in der kleinen Gailtaler Kommune - und auch vor Gericht am 15. Februar. Bürgermeister Mössler sagte, er habe wegen Befangenheit den damaligen Vizebürgermeister mit der Erledigung der Bauamtsangelegenheiten betraut. Schon im September 2008 habe er ein Gespräch mit dem Mann geführt, dann noch eines, weil nichts geschehen sei.

Mössler gab freilich zu, den Akt nicht persönlich an seinen Stellvertreter übergeben zu haben: "Das hab' ich nur in ganz seltenen Fällen gemacht, wenn etwas ganz wichtig war." Der "Vize" konterte im Zeugenstand: "Natürlich habe ich nichts gemacht. Wie hätte ich denn sollen, wenn ich nichts gewusst habe?" Staatsanwältin Draschl schenkt dieser Version glauben.

GÜNTHER HATZ, UWE SCHWINGHAMMER

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