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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2011 um 21:01 Uhr

Kind starb: Arzt vor Gericht

Jakob litt an einer Immunschwäche. Der Mediziner beugte sich dem Wunsch der Eltern und wies Buben nicht ins Spital ein. Sein Kollege belastete ihn nun bei einem Prozess.

Foto © APA

Der Prozess um den tragischen Tod des kleinen Jakob in Osttirol im März 2009 wurde am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck fortgesetzt. Die Eltern des Buben und ein Allgemeinmediziner sind angeklagt, die Behandlung einer angeborenen Immunschwächekrankheit verhindert zu haben.

Am Donnerstag wurde der 48-jährige Arzt zu den Vorgängen befragt, die schließlich mit dem Tod des zweieinhalbjährigen Jakob am 6. März 2009 geendet hatten. Das Kind war ursprünglich mit der Diagnose einer schweren, kombinierten Immunschwäche in der Innsbrucker Klinik behandelt worden. Als einzige Heilungschance wurde den Eltern dort zu einer Knochenmarkstransplantation geraten. Doch das Vertrauen in die Innsbrucker Ärzteschaft ging verloren. Sie beschlossen, sämtliche Behandlungen abzubrechen und bauten ganz auf den Osttiroler Allgemeinmediziner.

Als sich der Gesundheitszustand des Kleinen zu Jahresbeginn 2009 immer mehr verschlechterte, war dies für den drittangeklagten Arzt aber keineswegs Grund genug, das Kind nun wenigstens ins Krankenhaus nach Lienz zu überweisen. "Jakob stationär einzuweisen, war nie ein Thema. Ich hab ja gewusst, dass die Eltern das nicht wollen", sagte er. Auch eine doppelseitige Mittelohrentzündung, Geräusche in der Lunge und Schwellungen an den Knöcheln waren für den Arzt nicht ausreichend, eine Überweisung ins Krankenhaus zu verfügen. Noch zwei Tage vor Jakobs Tod diagnostizierte er einen stabilen Gesundheitszustand. Und dies, obwohl ihm der behandelnde Oberarzt an der Innsbrucker Kinderklinik ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass diese Symptome "Gefahr in Verzug" bedeuteten. Auch sonst belastete der Innsbrucker Spezialist, der als Zeuge aussagte, seinen Osttiroler Kollegen teilweise schwer.

Der Prozess wurde auf Mitte September vertagt. Dann sollen die Gutachter zu Wort kommen.

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