Sechs Monate bedingt nach Sprengunfall in Matrei
Wegen eines tödlichen Sprengunfalles in Matrei stand ein Salzburger in Innsbruck vor dem Landesgericht. Der 45-Jährige wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Ganz zerknirscht saß der 45-jährige Maschinist und Sprengbefugte da: "Ich habe nicht nur einen Arbeitskollegen, sondern auch einen Freund verloren. Es tut mir unendlich leid." Aber es half alles nichts: Der Mann muss damit leben, dass er mit verantwortlich ist für den Tod eines 50-jährigen Arbeiters. Er hatte diesem, seinem Gehilfen, Sprengmittel überlassen, damit dieser eigenmächtig und unerlaubter weise Sprengungen vornehmen konnte. Am 20. Juli 2010 kam es schon beim ersten Sprengversuch des Mannes zu einer Katastrophe. Auf einer Baustelle für eine Lawinenverbauung war diesem vermutlich eine Sprengkapsel hinuntergefallen. Wie der Sachverständige ausführte, hatten 100 Gramm des brisanten Sprengmittels gereicht, um den Sprenggehilfen zu töten.
Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch, weil nicht erwiesen sei, dass es nicht ebenfalls zu dem Unglück gekommen wäre, wenn sein Mandant anwesend gewesen wäre. Und nach Meinung des Verteidigers sei es auch gestattet gewesen, dass ein Sprenggehilfe Sprengkapseln aus der Verpackung nehme oder sie wieder darin verstaue. Das gehöre laut Verordnung zu den erlaubten Handlagerdiensten eines Gehilfen. Dem widersprach der Sachverständige. Richterin Nadja Obwieser schloss sich der Meinung des Anwaltes ebenfalls nicht an. Sie verurteilte den 45-Jährigen zu sechs Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Details zum Unfall:
Unfalltag. Der Sprengunfall ereignete sich am 20. Juli 2010.
Unfallort. Auf der "Oberen Taxer Alm" oberhalb der Felbertauernstraße im Matreier Tauerntal.
Strafausmaß. Der vorgesehene Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen beträgt bis zu drei Jahren Haft.















