TAL ließ Gutachten erstellen
Keine rechtliche Grundlage für einen Talschaftsvertrag.
Für einen Talschaftsvertrag zwischen der Transalpinen Ölleitung (TAL) und den 27 Anliegergemeinden soll es keine rechtliche Basis geben. Zu diesem Ergebnis kommt Bernhard Raschauer vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. "Talschaftsverträge bilden keinen in der österreichischen Rechtsordnung ausgeformten Vertragstypus", sagte Raschauer. Die Antragsbegründung zu der vom Landtag beschlossenen Entschließung lasse keine rechtliche Begründung für den Abschluss einer Vereinbarung erkennen, die Entschädigungsleistungen vorsieht. "Die Gemeinden haben keine Rechte übertragen und sie haben keine Schäden oder Rechtsnachteile erlitten, welche die Leistung von Entschädigungen nachvollziehbar machen könnte", erläutert Raschauer.
TAL-Geschäftsführer Sanders Schier sieht sich bestätigt: "Im Rahmen des Baus der TAL wurden mit allen Ländern, Gemeinden und den Grundbesitzern dauerhafte Verträge geschlossen und hohe Entschädigungszahlungen vereinbart. Für weitere Verträge gibt es keine Notwendigkeit."













