Trotz Verbots steigt der Qualm auf
Nichtraucherschutz in Osttirol. Bei der Behörde gingen zwar Beschwerden, aber erst eine Anzeige ein. Wirtschaftskammer registriert Klagen über Umsatzrückgänge.

Foto © APA/Hochmuth (Symbolbild)Nichtraucherschutz in Osttirol. Bisher gab es bei der Behörde mehrere Beschwerden und eine Anzeige
Der Ernst der Lage betreffend Tabakgesetz mit Nichtraucherschutzbestimmungen ist nicht jedem Gastronomen oder Lokalbetreiber im Bezirk bewusst. Da gibt es Betriebe, wo Trennungstüren zwischen Nichtraucher- und Raucherzonen weit offen stehen. Und es gibt auch Betriebe, wo trotz generellem und strengem Rauchverbot kräftig gequalmt wird - bei offener Lokaltüre. Doch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Der Kampf gegen Qualm, wo er nicht sein sollte, hält sich stark in Grenzen.
Beschwerden
Seit 1. Juli ist der gesetzliche Nichtraucherschutz in vollem Umfang in Kraft. Bezirkshauptfrau Olga Reisner spricht von Beschwerden, die wegen Missachtung des Nichtraucherschutzes immer wieder bei ihr vorgebracht würden. Anzeigen hat die Behördenchefin aber nicht viele vorzuweisen. Es gibt bisher eine einzige. Dazu läuft momentan das Ermittlungsverfahren. "Wir gehen jeder Anzeige und jeder Beschwerde nach", sagt die Bezirkshauptfrau. Bei Kontrollen der Gewerbeabteilung wurden auch Mängel bei der räumlichen Trennung von Lokalen festgestellt. Dazu Reisner: "Die Gastwirte haben einiges im Nachhinein angepasst." Wer gewerberechtliche Bestimmungen innerhalb einer Frist nicht umsetzt, dem erlöschen Genehmigungen.
Zwang zum Nichtrauchen
Der Nichtraucherschutz zeigt wirtschaftlich Auswirkungen. Reinhard Lobenwein, Leiter der Wirtschaftskammer Lienz, spricht von Klagen über Umsatzrückgänge. "Probleme gibt es insbesondere aus jenen Betrieben, die 50 Quadratmeter Fläche überschreiten, aber keine Möglichkeit zur Raumtrennung hatten." Trotzdem ist Lobenwein mit der Raucher-Nichtraucher-Lösung durch Einteilung in jeweilige Bereiche oder mit freier Entscheidung für Raucher- oder Nichtraucherlokal bei weniger als 50 Quadratmetern zufrieden. "Betriebe, die für Trennung viel investiert haben, können den Aufwand abfangen."
Features
Tabakgesetz
Novelle. Das Bundesgesetz wurde 2008 novelliert, um Arbeitnehmer in Gastronomietrieben zu schützen.
Inkrafttreten. Die Nichtraucherschutzbestimmung ist bereits mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten. Für die Gastronomie gab es eine Übergangsbestimmung bis 1. Juli 2010.














