Für Anras sind jetzt die Gerichtshöfe am Zug
Nach unterschiedlichen Entscheidungen im Land müssen nun Höchstgerichte den Status zweier Agrargemeinschaften prüfen.

Foto © HatzAnras war früher in Besitz des Bistums Brixen. Juristen sehen in der Geschichte Schlupflöcher für Agrar- gemeinschaften
Nach außen hin kaum wahrnehmbar, sorgen Agrargemeinschaften und deren möglicher Besitz aus Gemeindegut intern für Zündstoff. Aktuellstes Beispiel: Anras mit den Agrargemeinschaften Asch mit Winkl und Nachbarschaft Ried. Diese beiden Körperschaften wurden von der Landes-Agrarbehörde in erster Instanz als Agrargemeinschaften, die aus Gemeindegut entstanden sind, definiert.
Wie mehrmals berichtet, erkannte das Höchstgericht im Juni 2008 als verfassungswidrig, wenn Grundbesitzervereinigungen, sprich Agrargemeinschaften, über Erträge aus Gemeindegut verfügen. Die Entscheidung der Agrarbehörde im Fall Anras hätte bedeutet, dass die Gemeinde sowohl ein gewisses Verfügungsrecht und Anspruch auf Erträge aus den Agrargemeinschaften gehabt hätte. "Die Feststellung der Agrarbehörde wurde jedoch in zweiter Instanz vom Landesagrarsenat gekippt", sagt Bürgermeister Andreas Goller.
Keine Staatswälder
Die Begründung des Senates für Asch mit Winkl liefert Maximilian Aicher der Kleinen Zeitung: "Die Gemeinde Anras hat 1942 der Agrargemeinschaft das Eigentumsrecht an ihrer Liegenschaft zuerkannt. Diese Anerkennung wurde auch von der Gemeindeaufsichtsbehörde genehmigt." Aicher ergänzt, dass etwa die Waldgebiete der Agrargemeinschaft Asch mit Winkl nicht Staatswälder gewesen wären.
Unter Zugzwang
Solche Staatswälder wurden 1847 in Tirol aufgrund einer kaiserlichen Entschließung vielen Gemeinden als Eigentum überlassen. Aicher: "Die Waldflächen in Anras stammen vielmehr aus dem Eigentum des Bistums Brixen." Für den Landesagrarsenat sind die Grundsätze aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Juni 2008 nicht anzuwenden.
Weil in zweiter Instanz den beiden Agrargemeinschaften die Entstehung aus Gemeindegut wieder abgesprochen wurde, geriet Bürgermeister Goller unter Zugzwang. Um sich politisch zu schützen, aber auch um sich rechtlich gegen eine mögliche Amtshaftungsklage abzusichern, reagierte er: Die Gemeinde Anras legte auf Anraten des Gemeindevorstandes gegen die Entscheidung des Landesagrarsenates Berufung ein - beim Verwaltungsgerichtshof ebenso, wie beim Verfassungsgerichtshof.
Schwierige Rolle
"In Innsbruck wurde uns gesagt, wir dürften nichts unter den Teppich kehren", so Goller, der wegen der schwierigen Causa mit seiner Rolle als Bürgermeister hadert. Erst seit März ist er im Amt, ist selber Ortsbauernobmann und Agrargemeinschaftsmitglied. Er betont: "Als Bürgermeister habe ich aber die Gemeinde zu vertreten, da sind mir die Hände gebunden."
Features
Daten & Fakten
Agrargemeinschaften. In Anras sind die Agrargemeinschaften Asch mit Winkl und Nachbarschaft Ried in zwei Instanzen unterschiedlich beurteilt worden.
Obleute. Asch mit Winkl: Thomas Fuchs; Ried: Peter Kollreider















