Freispruch für Polizisten
Angebliche Trunkenheit eines Beamten im Dienst, ein Video im Internet und eine Anklage wegen Verleumdung und Betrug: Matreier Polizei beschäftigte Gericht.

Foto © APA/ SymbolbildEin Video auf YouTube stand im Mittelpunkt des Verfahrens gegen Osttiroler Polizisten
Wird ein über Missstände besorgter Polizist systematisch gemobbt oder hat er tatsächlich, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, wissentlich und fälschlich einen Kollegen der behördlichen, wenn auch "nur" disziplinaren, Verfolgung ausgesetzt? Mit diesen Fragen betreffend die Polizeiinspektion Matrei beschäftigte sich am Freitag das Landesgericht Innsbruck.
Vorwürfe
Ein Beamter soll laut Strafantrag ein Video, das einen Kollegen bei einem Iseltaler Musikfest im Jahr 2007 zeigt, auf die Internet-Plattform Youtube gestellt und dieses mit "Betrunkener Bullenchef" betitelt haben. Der Osttiroler bestritt die Vorwürfe. Sein Verteidiger Thomas Praxmarer erklärte zu Beginn der Verhandlung die Hintergründe der Causa aus seiner Sicht: "Gegen meinen Mandanten werden systematisch Verfahren angestrengt, alle Anschuldigungen sind aber bisher im Sand verlaufen."
Übrig geblieben seien die Vorwürfe, mit denen sich nun das Landesgericht auseinanderzusetzen hatte: Der Polizist soll laut Strafantrag eine DVD mit Mitschnitten vom besagten Fest einem Kollegen, ebenfalls Polizist, der diese Aufnahmen privat anfertigte, betrügerisch herausgelockt haben. "Das ist unwahr, ich habe das Video nie besessen", sagte der Angeklagte aus. Sein Kollege jedoch betonte, die Videofrequenz, die lediglich 17 Minuten lang ist, nur ihm gezeigt und auf seine Ankündigung, sie zu beschlagnahmen, ausgehändigt zu haben.
Damit stand Aussage gegen Aussage. Der inkriminierte Inspektionskommandant, durch das Video Trunkenheit im Dienst beschuldigt, erklärte, lediglich ein paar Radler konsumiert zu haben. Zeugen wollen keine übermäßige Alkoholisierung bemerkt haben. Richter Peter Friedrich reichten die Ergebnisse des Beweisverfahrens nicht aus, um einen Schuldspruch zu fällen, der Polizist wurde daher vom Vorwurf des Betruges als auch der Verleumndung freigesprochen.














