Gemeinsamer Wirtschaftsraum statt Fusion
Mit dem Argument, Fusionen könnten ehrenamtliche Strukturen zerstören, argumentieren die Gemeinden um Weiz für Eigenständigkeit. Und dann haben sie noch ein Zuckerl.

Foto © BergerHans Graf, Karl Mauthner, Alois Breisler, Ernst Gehmacher, Franz Rosenberger und Gottfried Heinz (von links)
Eines gleich vorweg: Alle fünf Bürgermeister der Umlandgemeinden von Weiz sind sich einig, dass Reformen gut sind. Und das könnten auch Fusionen sein, allerdings nicht mit ihren Gemeinden.
Die Bürgermeister Gottfried Heinz (Thannhausen), Franz Rosenberger (Krottendorf), Alois Breisler (Mortantsch), Karl Mauthner (Mitterdorf) und Hans Graf (Naas) führen ins Treffen, ihre Gemeinden seien "finanziell sauber" (Mauthner), hätten alle eine Größe um 2000 Einwohner und seien in "ihren Strukturen zu unterschiedlich" (Breisler). Für Kooperationen mit Weiz sei man aber bereit.
Zuckerl
Um die Eigenständigkeit aufrechterhalten zu können, haben sie auch ein "Zuckerl", das sie dem Land anbieten werden: die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes mit gemeinsamer Planung und Aufteilung der Kommunalsteuer. Und die Bildung eines "Mehrzweckgemeindeverbandes", in dem gemeinsame Aufgaben abgewickelt werden können. "Bisher war das nur beim Abfall oder Abwasser möglich", sagt Rosenberger.
Dazu haben die Bürgermeister ein weiteres Argument parat, das ihnen der Sozialforscher Ernst Gehmacher lieferte: die Sorge um den Verlust des Sozialkapitals, wenn die Einheiten größer werden. Sprich: Man hat Angst, bei Gemeindefusionen könnten sich Vereine und ehrenamtliches Engagement aufhören. Rosenberger: "Ehrenamtliche, die den Eisplatz pflegen, werden das in einer größeren Einheit nicht mehr tun. Dann heißt es, die Gemeinde soll das machen und das kostet!" Gehmacher bestätigte, diese Ängste seien berechtigt (siehe Interview).
Voraussichtlich am 1. Juni haben Weiz und das Umland das erste Gespräch mit dem Land. Sollte Zwang zur Fusion ausgeübt werden, "könnten wir die Bevölkerung befragen", sagt Mauthner. Aber man hoffe auf Einsicht des Landes.









