Knallen von 20 bis 1 Uhr früh
Weiz und Gleisdorf haben eine Verordnung erlassen, die Feuerwerke im Ortsgebiet erlaubt.

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Feuerwerke und Knallkörper gehören für viele zu Silvester wie der Donauwalzer von Johann Strauss. Der Walzer kann allerdings oft warten, die Knallerei nicht. "Am 24. Dezember haben sie bei uns schon geschossen, gestern wieder", sagt etwa der Gleisdorfer Bürgermeister Christoph Stark. Was viele nicht wissen (wollen): Die Knallerei ist im Ortsgebiet verboten. Außer, eine Gemeinde verordnet eine Ausnahmegenehmigung (siehe auch Seiten 16 bis 18).
Solche gibt es etwa in Weiz und Gleisdorf. In Weiz ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie bis F2 am 31. Dezember von 20 Uhr bis 1. Jänner, 1 Uhr, gestattet. Ausgenommen sind die Grundstücke bei der Tabor- und Weizbergkirche und der Aufbahrungshalle, beim Friedhof, den Seniorenheimen Waldsiedlung und Fuchsgraben sowie beim Landeskrankenhaus.
Umdenken
In Gleisdorf sind Zeit und Kategorie gleich definiert, verboten ist die Knallerei beim Friedhof, bei der Marienkirche und beim Pensionistenheim. "Wir wollten die Sache aktiv angehen, damit die Knallerei zeitlich und örtlich eingegrenzt wird", sagt Bürgermeister Stark. Aber die Verordnung reicht nicht aus, wie das Beispiel eingangs zeigt. "Das geht nur, wenn ein Umdenken stattfindet."
"Helfen" dabei könnte die Polizei, die zu Silvester kontrollieren wird. "Gibt es Anzeigen, schauen wir nach, aber wir kontrollieren auch vorbeugend", sagt Josef Fasching vom Bezirkspolizeikommando Weiz. Bei Verstößen kann es schon einmal ein Organstrafmandat oder eine Anzeige geben.
Eva Kröpfl von der Bezirkshauptmannschaft Weiz hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie hat die Bürgermeister im Bezirk informiert, wie eine Ausnahmegenehmigung ausschauen muss, Polizisten wurden von ihr geschult. Sie kontrolliert den Verkauf und die Lagerung der Knallkörper. Und wie definiert sie Ortsgebiet? ",Ortsgebiet' ist zwischen Ortstafel und Ortstafel oder dicht verbautes Gebiet."








