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Zuletzt aktualisiert: 16.10.2010 um 20:16 UhrKommentare

Alkolenker können gar nicht klüger werden

Georg Stühlinger, Sicherheitsreferent der Bezirkshauptmannschaft Weiz, ortet Fehler im Umgang mit Alkolenkern. Negative Maßnahmen könnten dauerhaft nicht greifen.

Foto © APA

Sie werden nicht klüger. Alleine heuer wurden schon rund 250 Alkolenker erwischt, die im Bezirk Weiz wohnhaft sind. 85 unter ihnen sind Wiederholungstäter. Die Alkolenker verursachten 54 Unfälle mit Personen- und/oder Sachschaden. Georg Stühlinger, Sicherheitsreferent an der Bezirkshauptmannschaft Weiz, weiß warum: Alkohol am Steuer wird nicht als Delikt gesehen.

Herr Doktor. Stühlinger, warum lernen auch Alkolenker, die schon einmal erwischt wurden, nichts dazu?

GEORG STÜHLINGER: Viele sehen die moralische Seite nicht. Wenn sie zu mir kommen, stelle ich ihnen drei Fragen: Ob sie sich vorstellen können, im gleichen Alkoholisierungsgrad vom Nachbartisch eine Zigarette zu stehlen, einen Gast im Lokal gaudehalber vom Barhocker zu schupfen oder eine Frau zu begrapschen, die das nicht will. Zig Leute schauen mich an, als wäre ich deppert. Auf die ersten zwei Fragen sagen sie: "Sicher nicht, ich bin ja ein Ehrenmann!" Bei der dritten Frage überlegen sehr viele Männer, bevor sie antworten. Bei diesen drei Fragen geht es um Eigentumsrecht, Körperverletzung und Sittlichkeit. Das ist unvorstellbar, aber alkoholisiert Auto zu fahren offenbar nicht.

Aber warum lernen sie nicht dazu?

STÜHLINGER: Ich glaube, das System der Bestrafung ist zum Scheitern verurteilt. Es baut nur auf negative Maßnahmen auf. Zwang ist die schlechteste Lerntechnik - wenn ich das zu Hause ausübe, bin ich nach drei Wochen ein sehr einsamer Mensch.

Wie könnte man das ändern?

STÜHLINGER: Man müsste es schaffen, eine Bewegung zu werden. Es muss eine Welle entstehen, wo man sich positiv dazu bekennt, auf Alkohol am Steuer zu verzichten. Denn wo sind denn die, die sicher heimfahren wollen? Wer schützt diese? Wenn es etwa zu einem Unfall kommt und der betrunkene Fahrer ist bewusstlos, darf ihm kein Blut zur Alkoholkontrolle abgenommen werden. Der Gesetzgeber macht da eine Interessensgesetzgebung für die Weinwirtschaft. Ähnlich ist es bei der Kfz-Wirtschaft, da dürfen Teile verkauft werden, die man gar nicht einbauen dürfte!

Wie könnte ein neues System ausschauen?

STÜHLINGER: Man könnte ein Bewährungssystem schaffen. Etwa je nach Delikt die Mindestdauer des Führerscheinentzuges herabsetzen, dafür hat er auf zehn Jahre ein Jahr offen, das im Wiederholungsfall fällig wird. Oder Fahrer, die bei Alkoholkontrollen angehalten werden und nichts getrunken hatten, könnten belobigt werden. Das könnte ein Brief des Bezirkshauptmannes sein, in dem er sich bedankt, dass der Fahrer vorbildlich unterwegs war. Mit Foto und eigenhändiger Unterschrift des Bezirkshauptmannes.

Was würden Sie sich für die nächsten Jahre wünschen?

STÜHLINGER: Wir müssen auf der Straße Frieden schließen. Tausende Anonymverfügungen wegen geringer Delikte machen das Klima kaputt. Wir müssen schauen, dass wir die Großen erwischen. INTERVIEW: ULLA PATZ


ERWISCHT

Die Strafe bei Alkohol am Steuer richtet sich nach der Alkoholisierung und möglichen Folgen.

Ab 0,8 Promille wird der Führerschein entzogen, ab 1,6 Promille kommen Amtsarzt, verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung dazu.

Bei Wiederholungstätern innerhalb von fünf Jahren verschärfen sich die Maßnahmen.

ALKOUNFÄLLE 2010

Unfälle unter Alkoholeinfluss:

0,8 bis 1,19 Promille: 75 Unfälle, davon 19 Wiederholungstäter

1,2 bis 1,59 Promille: 75 Fälle, davon 26 Wiederholungstäter.

Mehr als 1,6 Promille oder Alkotest-Verweigerer: 92 Fälle, davon 40 Wiederholungstäter

WIEDERHOLT

Die Gruppe derer, die stark alkoholisiert (plus 1,6 Promille) unterwegs ist, wird immer größer. Der größere Teil sind keine jugendlichen Lenker.

Ein Großteil der Alkolenker ist männlich, vor allem bei den Wiederholungstätern.

HOCHPROZENTIGES

Prozent der Alko-Unfälle an der Gesamtzahl aller Unfälle nach Bezirken (Auszug):

Weiz: 9,4 Prozent

Graz: 3,1 Prozent

Hartberg: 12,7 Prozent

Mürzzuschlag. 5,6 Prozent

Feldbach: 7,4 Prozent

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