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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2010 um 06:10 UhrKommentare

Wenn Politiker auf dem Kopf stehen

Verkehrte Ansichten? Im ganzen Land findet man derzeit Plakatwände, vorwiegend von der FPÖ, auf denen Politiker am Kopf stehen. Nein, das ist kein Werbegag - auch wenn es so wirkt.

FPÖ-Plakat in Birkfeld

Foto © Ulla PatzFPÖ-Plakat in Birkfeld

Was, sollen wir jetzt einen Kopfstand machen, um ein Plakat lesen zu können? Stehen doch in der ganzen Steiermark Politiker - die meisten von der FPÖ, aber auch welche von ÖVP und BZÖ - Kopf. Zumindest auf Plakatwänden.

Plakatiert

Seit diese Wände stehen, läuft jedenfalls bei der FPÖ das Telefon heiß. "Die Leute sagen: ,Da ist was schief gelaufen, da ist falsch plakatiert worden", sagt Fritz Probst, Wahlkampfkoordinator der steirischen FPÖ, und scheint gar nicht unglücklich damit zu sein.

Schief gelaufen sei aber nichts. Die Werbefirma habe die Flächen für den kommenden Wahlkampf besetzt und eben alte Plakate - im Fall der FPÖ vom Bundespräsidentenwahlkampf - aufgestellt. Werbewirksam scheinen sie allemal zu sein, wie Probst sagt: "Diese Plakate haben jedenfalls für sehr viel Aufsehen gesorgt."

Überklebt

Wenn nun die politischen Köpfe und Botschaften derzeit also auf dem Kopf stehen, ist das somit kein Problem. Immerhin warten die Plakatwände nur darauf, mit neuen Sujets beklebt zu werden. Die FPÖ wird das am kommenden Freitag machen.

Ob die FPÖ ob der bewiesenen Werbewirkung die neuen Plakate auch auf den Kopf stellt? "Gute Idee", sagt Probst, "aber man kann von den Leuten ja nicht verlangen, dass sie einen Kopfstand machen, wenn sie die Botschaften lesen wollen."

Bei der Platzierung von Wahlplakaten genießen politische Parteien übrigens so etwas wie Narrenfreiheit. Denn was politische Parteien dürfen, sollte sich kein Privater erlauben. Das Naturschutzgesetz, ein Landesgesetz, verbietet Plakatierungen außerhalb von Wohngebieten. Ausgenommen sind - erraten - Werbungen politischer Parteien. Dagegen kommt offenbar auch die Straßenverkehrsordnung, ein Bundesgesetz, nicht an.

Verboten

Dieses schreibt vor, dass außerhalb des Ortsgebietes eine Entfernung von 100 Metern von Werbetafeln zur Straße einzuhalten ist. Es gäbe dazu sogar einen Spruch des Verwaltungsgerichtshofes, weiß Georg Stühlinger, der Verkehrsreferent der Bezirkshauptmannschaft Weiz, in dem alle Maßnahmen, die Einfluss auf Menschen nehmen - und damit wohl auch (politische) Werbeplakate - bei Autobahnen verboten sind. Und zwar ausnahmslos. Offen bleibt, warum die Straßenverkehrsordnung als Bundesgesetz gegenüber dem Landesgesetz im Hintertreffen bleibt.

ULLA PATZ

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