Wirte unter Zugzwang
Ende Juni endet die Übergangsfrist für Wirte, die ihr Lokal noch nicht eindeutig als Raucher- oder Nichtraucherlokal gekennzeichnet haben.
Langsam wird es ernst für Wirte: Ende Juni endet die Übergangsfrist für Gastwirte, die noch nicht klar geregelt haben, ob ihr Lokal ein Raucher-, ein Nichtraucher- oder ein "gemischtes" Lokal ist. Daher lud die Weizer Wirtschaftskammer Wirte an einen runden Tisch zum Informationsaustausch.
Walter Meißl, der in Anger ein Café betreibt, weiß noch nicht, wie er die Sache lösen wird. Sein Lokal ist größer als 50 Quadratmeter, er müsste es daher als Nichtraucherlokal deklarieren oder einen abgetrennten Raucherraum machen. Auch Verkleinern auf 50 Quadratmeter wäre eine Möglichkeit - dann könnte er das Lokal entweder als Raucher- oder als Nichtraucherlokal deklarieren. Was er letztlich tun wird, weiß er selber noch nicht.
Dass es funktionieren kann, zumindest in Speiselokalen, weiß Petra Plöscher vom Gasthaus Meißl in Puch. Dort herrscht im Speisesaal bereits seit Jahren Rauchverbot. Ein generelles Rauchverbot können sich beide Wirte nicht vorstellen, ebenso wenig wie Peter Kulmer vom Gasthaus Stixpeter in Floing.
Auf ein EU-weites Rauchverbot zu warten, sei der falsche Weg, sagt Andreas Schlemmer, Leiter der Weizer Wirtschaftskammer. Derzeit sei ein derartiges Verbot nicht geplant.
Features
TABAKGESETZ
Seit 1. Jänner 2009 gilt generelles Rauchverbot in Gaststätten.
Ausnahmen gelten für Gaststätten unter 50 Quadratmetern und für solche, die abgetrennte Raucherräume haben bzw. Umbauten planen.
Frist. Ab 1. Juli 2010 müssen geplante Umbauten umgesetzt sein.








