Genau ausfüllen ist gefragt
Auf einige Neuerungen am Formular für die Arbeitnehmerveranlagung weist Gerald Kriechbaum, Leiter des Finanzamtes Oststeiermark, hin.
Eine Gesetzesänderung im Vorjahr hat dazu geführt, dass man ab heuer den Kinderfreibetrag beantragen muss. Pro Kind können sich 220 Euro steuermindernd auswirken. Entweder kann jeder Elternteil den Antrag auf je 132 Euro stellen oder beide gemeinsam auf 220 Euro", erklärt Gerald Kriechbaum, Leiter des Finanzamtes Oststeiermark (Bezirke Feldbach, Fürstenfeld, Weiz, Hartberg und Radkersburg).
Vor allem sei das neue Beilage-Formular unbedingt auszufüllen. Kriechbaum: "Wir merken, dass viele Bürger das nicht machen. Oder die Sozialversicherungsnummer des Kindes vergessen. Das kann dann zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen." Abgesetzt werden können auch die Kosten für die Kinderbetreuung bis maximal 2300 Euro im Jahr. Allerdings müssen die Rechnungen vorgelegt werden, im Haushalt lebende Betreuungspersonen (Oma und Opa) zählen nicht. "Die Betreuungspersonen müssen außerdem eine mindestens achtstündige Ausbildung, die sie zur Betreuung von Kindern befähigt, nachweisen", ergänzt Kriechbaum. Im Einzugsbereich des Finanzamtes Oststeiermark leben rund 80.000 Kinder.
Eine weitere Neuerung auf dem Formular für die Arbeitnehmerveranlagung ist auch, dass die Anzahl der Lohnzettel bisher auf Seite eins und nun aber auf Seite zwei zu vermerken ist. Werden dabei Fehler gemacht, kann sich die Auszahlung des Freibetrags bis zum Sommer verzögern. Laut Kriechbaum ist mit der Auszahlung ab Ende Februar zu rechnen, weil derzeit generell noch nicht alle Unterlagen da seien.
Im Vorjahr wurde vom Finanzamt Oststeiermark 112.382 Arbeitnehmerveranlagungen erledigt.








