Streit um die Steirerwurz'n
Die Bäcker Hubert Auer und Klaus Buchgraber machten die Steirerwurz'n gemeinsam bekannt. Nach Ende der Kooperation streiten sie sich um Form und Namen.

Foto © Kleine Zeitung/Ulla PatzMartin Übelleitner (links) und Klaus Buchgraber, Anger bei Weiz, Firma K.M.A., Marketing-Unternehmen für die Steirerwurz`n
Sie ist 24 Zentimeter lang, schlangenförmig gebogen, äußerst knusprig und sorgt für Verstimmungen zwischen zwei Bäckern: die Steirerwurz'n, ein Weckerl aus Schwarzbrot, das Klaus Buchgraber, ein Bäcker in Anger bei Weiz, 2005 erfunden hat.
Partner gefunden. Mit dem Backhaus Hubert Auer fand er einen Partner zur Markteinführung des Spezialgebäcks. Die Läden von Hubert Auer führten die Steirerwurz'n, Buchgraber belieferte lokale Geschäfte und Wirte damit. Die Nachfrage war groß, das Roggengebäck ob seiner knusprigen Hülle und der ungewöhnlichen Form beliebt.
An Spar angeboten. Die Kooperation mit Hubert Auer dauerte so lange, bis Buchgraber, gelernter Bäcker und Partner in einem Marketingunternehmen, auf die Idee kam, die Steirerwurz'n der Handelskette Spar anzubieten. Erfolgreich, die Steirerwurz'n wird österreichweit in den Sparmärkten verkauft.
Hubertuswurz'n. Dem Backhaus Hubert Auer allerdings schmeckte das überhaupt nicht: "Wir haben das gemeinsam entwickelt und hatten Exklusivität vereinbart", sagt Geschäftsführer Harald Sükar. Das Backhaus Hubert Auer strich die Steirerwurz'n aus dem Sortiment und bietet dafür die Hubertuswurz'n an.
Anwälte. Das wiederum wollte Klaus Buchgraber nicht gefallen. Die Steirerwurz'n sei eine geschützte Marke und habe eine geschützte Form, sagt Buchgraber. Von seinen Anwälten lässt er derzeit überprüfen, ob gegen das Backhaus Hubert Auer rechtlich vorgegangen werden kann. "Es ist im Moment mehr ein Schuss vor den Bug", gibt Klaus Buchgraber zu, denn Nachahmer gäbe es bereits viele. Diese gelte es zu stoppen. "Es gibt inzwischen schon die Patschawurz'n, die Speckwurz'n und viele mehr", sagt Buchgraber.
Kein Patent. Ein Patent habe man allerdings nicht angemeldet. Neben den hohen Kosten dafür spräche vor allem eines dagegen: Wird ein Patent angemeldet, müssen auch die exakten Zutaten angegeben werden. "Die kann dann jeder nachlesen", sagt Buchgraber.
Völlig anderes. Sükar jedenfalls behauptet, die Verstimmung bei Buchgraber sei ihm neu: "Wenn er ein Problem damit hat, werden wir es lösen." Und die Hubertuswurz'n habe ohnehin eine völlig andere Zusammensetzung als die Steirerwurz'n.








