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Zuletzt aktualisiert: 30.08.2011 um 20:30 UhrKommentare

Joglland tritt in die Pedale

Nach dem Ende der Alpentour arbeitet das Joglland am Aufbau eines Tourennetzes für Biker. Rechtlich wird derzeit oft im Graubereich geradelt.

In der Obersteiermark sowie nördlich von Graz wurden aus den Resten der Alpentour bereits interessante Strecken für Mountainbiker zusammengestoppelt

Foto © GEPAIn der Obersteiermark sowie nördlich von Graz wurden aus den Resten der Alpentour bereits interessante Strecken für Mountainbiker zusammengestoppelt

Seit die mehr als 1100 Kilometer lange Alpentour heuer zu Grabe getragen wurde, ist der Weg der Mountainbiker in der Oststeiermark zu mehr Spaß im Gelände steinig geworden. Es fehlt (noch) an einer ausreichenden Zahl ausgewiesener Strecken abseits der öffentlichen Asphaltstraßen. So spuckt das Tourenportal des Tourismusverbandes Joglland-Waldheimat eine einzige Bikestrecke - nämlich von Rettenegg auf das Stuhleck - aus. Und das, obwohl die steirische Tourismusgesellschaft das Gebiet als Mountainbikeregion anpreist. Mit mehr Touren wartet die Obersteiermark auf, im Bereich des Almenlandes wurden zumindest einige Geländestrecken aus den Resten der Alpentour zusammengestoppelt.

"Wir arbeiten daran. Die Grundbesitzer stehen Bikern aufgeschlossen gegenüber, aber alles dauert seine Zeit", sagt Joglland-Geschäftsführerin Stephanie Lehner. Damit spricht sie indirekt ein Problem an: Es gibt in der Region bereits ansprechende und gut frequentierte Bikerouten, die jedoch einen Schönheitsfehler haben: Sie sind streng genommen für Radler nicht freigegeben. Das trifft auch auf die Tour vom Hoch- über den Niederwechsel nach Mariensee zu, die der Tourismusverband samt Testbericht auf seiner Homepage bewirbt. "Wir sind leider in einem Graubereich", gesteht Lehner. "Ich hoffe, dass sich das ändert und wir alles beschildern können."

Auch wenn die meisten Ausflüge abseits offizieller Radstrecken ohne Konflikte über die Bühne gehen, kommt man als "wilder" Biker auf Waldwegen juristisch gesehen mit dem Forstgesetz in Konflikt. Theoretisch drohen Strafen bis zu 750 Euro. "Geradelt werden darf nur mit Zustimmung der betroffenen Grundbesitzer", weiß Karl Wurzer, Strafreferent der BH Hartberg. Und diese sichern sich, um bei Unfällen als Wegerhalter nicht in eine Haftung zu schlittern, oft mit Fahrverboten ab. Ob sie in der Praxis allerdings Radler tatsächlich verscheuchen oder gar anzeigen, steht auf einem anderen Blatt.

THOMAS PILCH

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