KPÖ durfte in Pischelsdorf nicht plakatieren
Bürgermeister rudert zurück.
Kleinparteien haben es scheinbar schwer. Das musste Herlinde Gindlhuber von der KPÖ erfahren. "In Pischelsdorf wurde mir verboten, dass ich Plakatständer aufstelle, weil die KPÖ nicht im Gemeinderat vertreten ist", erzählt sie.
Darauf angesprochen meint Bürgermeister Erwin Marterer: "Wir haben - so wie vor jeder Wahl - bei der Konstituierung der Wahlkommission beschlossen, wie es mit der Aufstellung von Plakaten zu handhaben ist." Da die KPÖ nicht bei der Sitzung dabei war, erteilte er Gindlhuber eine Absage. "Ich habe der Dame von der KPÖ gesagt, dass ich mich nicht über den Beschluss dieses Gremiums hinwegsetzen kann", so Marterer weiter.
Der Haken daran: Zur Konstituierung der Wahlkommission waren nur Parteien geladen, die auch im Pischelsdorfer Gemeinderat vertreten sind. Aber weder die KPÖ, das BZÖ noch die CPÖ haben dort einen Sitz. "Wenn man das so auslegt, hat Frau Gindlhuber schon recht", räumt Marterer ein. "Ich muss gestehen, dass das überhaupt das erste Mal war, dass ich wegen dieser Sache kontaktiert werde. BZÖler hat mich zum Beispiel keiner gefragt, die stellen ihre Plakate einfach auf", sagt Marterer. Er bedauert aber das Missverständnis. "Wenn die KPÖ noch was aufstellen will, habe ich kein Problem damit", sagt Marterer.
Laut Mediengesetz ist dies auch die Regel. Danach bedarf es für das Anbringen eines Druckwerkes an einem öffentlichen Ort keiner behördlichen Bewilligung. Durch eine Plakatierverordnung in der Gemeinde kann dies aber etwa auf eine gewisse Zeitspanne und bestimmte Bereiche beschränkt werden.








