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Ein Dinosaurier im Garten
In einem Garten in Pircha saß ein exotischer Vierbeiner auf der Hecke.
Als sich Franz Weber vergangenen Mittwoch nach dem Mittagessen in seinen Sessel vor dem Fenster setzte, um sich ein bisschen auszuruhen, machte er eine seltsame Entdeckung: Auf der Thuje saß regungslos ein ungewöhnliches Tier. "Ich dachte: ,Was ist denn das für ein Vogel?''', erzählt der Mann aus Pircha (Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf).
Er holte den Feldstecher heraus und später die Nachbarin, um sich mir ihr zu beraten. Aber auch sie kannte das Tier nicht. "Es hatte so einen dreieckigen Kopf und Stacheln auf der Seite. Eigentlich war's liab, mir hat es gefallen", sagt Weber. Mit einem Kescher und der Hilfe der Nachbarin, Natascha Neubauer, verfrachtete Weber das Tier in eine Schachtel. Aber was tun damit?
Weber informierte die Polizei, die wiederum Amtstierarzt Gerhard Kutschera. "Er hat es aus der Schachtel genommen, in das wir ihn gesetzt hatten. Das Tier war ganz lieb, hat überhaupt nicht gebissen", erzählt Weber.
"Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen", sagt Kutschera, "denn man stelle sich einmal vor, man hat einen Dinosaurier im Garten!" Der "Dinosaurier" erwies sich als Bartagame, ein in Australien heimisches Tier. Kutschera geht davon aus, dass das etwa zweijährige Weibchen ausgesetzt wurde. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre das Tier nach einigen Tagen verendet", sagt er. Damit sei das Tierquälerei.
Die Haltung von exotischen Tieren liege im Trend, weiß Kutschera: "Je exotischer das Tier, umso attraktiver." Dabei fehle es oft an Fachkenntnissen. Er appelliert an die Vernunft und weist darauf hin, dass die Haltung solcher Tiere meldepflichtig ist (siehe Infokasten).
Features
HALTUNG VON EXOTEN
Die Haltung von Wildtieren muss der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Der Amtstierarzt überprüft die Haltungsbedingungen. Strafen bis zu 3750 Euro drohen, erfolgt keine Meldung.
Im Bezirk Weiz sind 80 derartige Haltungen registriert. Das geht vom Emu bis zur Königspython. Die Dunkelziffer ist viel höher.
Wird, wie im Fall der Bartagame angenommen, ein Tier ausgesetzt, muss es an Institutionen übergeben werden, die eine artgemäße Tierhaltung ermöglichen. Die Behörde muss die Tiere einen Monat verwahren, bis es an Dritte weitergegeben werden kann.
Für die Bartgame wurde bereits ein geeigneter Platz gefunden.



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