Chip kann Hunden viel Leid ersparen
Laut Tierschutzgesetz müssen alle Hunde bis 31. Dezember mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Im Bezirk ist die Chip-Moral sehr hoch. Amtstierarzt appelliert an die Sorgfaltspflicht der Besitzer.

Foto © WeitzerElisabeth Kutschera, Leiterin der Kleintierpraxis Anger, hat schon unzählige Hunde mit chip versehen
In der spitzen Hohlnadel thront ein reiskorngroßer Chip, der unter die Haut geht. In dem Fall unter das Fell unserer vierbeinigen Lieblinge. Seit dem 30. Juni des Vorjahres gilt für alle Hunde Chip-Pflicht. Für Besitzer erwachsener Tiere gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009.
"Bis zu diesem Datum müssen laut Tierschutzgesetz alle Hunde mit einem codierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein", weiß der Weizer Amtstierarzt Gerhard Kutschera. In der Kleintier-Praxis der Angerer Tierärztin Elisabeth Kutschera lässt der kanadische Schäferhund Nappo das Prozedere zu Demonstrationszwecken geduldig über sich ergehen. "Keine Angst, das Einpflanzen des Chips tut dem Tier nicht weh und geht in Sekundenschnelle. Die Belastung ist ungefähr so groß wie bei einer Impfung", beruhigt Kutschera.
Appliziert wird der Chip immer in die linke Halsseite. "Das wird international einheitlich so gemacht. An dieser Stelle lässt sich der Code schnell finden und leicht ablesen." Ist der Chip einmal unter der Haut, trägt ihn der Vierbeiner sein ganzes Leben lang. "In unserer Praxis gab und gibt es viele Anfragen zum Chip. Wir weisen auf die Pflicht hin, aber natürlich kann man niemanden dazu zwingen. Unserer Erfahrung zufolge herrscht aber eine große Akzeptanz. Die Chip-Moral der Hundebesitzer im Bezirk ist sehr hoch", sagt Kutschera.
Strafen für Besitzer?
30 Euro ist der einheitliche Tarif, den Hundebesitzer für den Transponder und das Einpflanzen bezahlen müssen. "Die Registrierung kostet in Abhängigkeit der Datenbanken etwa 15 Euro", so Gerhard Kutschera (siehe auch Infobox).
"Viele Menschen sind der falschen Annahme, dass durch den Chip ein entlaufener Hund geortet werden kann. Das stimmt allerdings nicht", klärt Elisabeth Kutschera auf. "Aber ein entlaufenes Tier kann mittels der Kennzeichnung dem Besitzer zugeordnet werden", sagt sie. Haben Hundebesitzer mit Strafen zu rechnen, wenn sie ihren Liebling nicht chippen lassen? "Es gibt natürlich verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen. Aber in erster Linie geht es hier um Aufklärung. Jährlich landen im Bezirk Weiz rund 30 Hunde im Tierheim. Durch die Kennzeichnung kann man den Tieren oft sehr viel Leid ersparen", appelliert Gerhard Kutschera an die Sorgfaltspflicht der Tierbesitzer.
Chip auch für Pferde
Um künftig mit Hund ins Ausland zu verreisen, braucht man einen so genannten EU-Heimtierpass. Dieser wird von allen Tierärzten ausgestellt. Zu diesem Zweck müssen die Hunde aber wiederum gechippt sein. Auch bei Pferden gibt es bereits eine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Betroffen sind jene Tiere, die ab dem 1. Juli 2009 geboren sind. Sie müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Geburtsdatum, ebenfalls mit Chip, gekennzeichnet werden. "Das gleiche könnte auch im Rinder-, Schweine-, und Schafbereich kommen. Das ist zur Zeit aber noch Zukunftsmusik", so Kutschera.
Features
Elektronischer Chip
Der Chip ermöglicht , dass man mit einem entsprechenden Lesegerät sofort feststellen kann, woher der Hund kommt.
Darauf ist eine einzigartige Nummer gespeichert, nach der Tierärzte in der Datenbank suchen und so Infos über das Tier erhalten.
Die Registrierung erfolgt durch den Besitzer oder durch Züchter bzw. Tierärzte, die diese Leistung ebenfalls anbieten.








