Nachtordnung
Laut Gemeindeordnung ist in jedem Quartal zumindest eine Gemeinderatssitzung anzuberaumen. Kein Wunder also, dass am 31. März in vielen Kommunen die Gemeindeparlamente tagten.
In Köflach ging die Zusammenkunft erst am nächsten Tag nach acht Stunden zu Ende. Für die Volksvertreter und die Zuhörer eine anstrengende Angelegenheit. In Voitsberg schaffte man den öffentlichen Teil in nur drei Stunden. Böse Zungen fragen sich, ob die Sitzung wohl gültig ist, weil sie erst im nächsten Quartal endete.
Unabhängig davon muss aber die Frage erlaubt sein, ob man so viele wichtige Punkte wie Flächenwidmung, Rechnungsabschluss und Prüfbericht des Landes in eine Tages- oder besser gesagt Nachtordnung stopfen muss. Schließlich soll ja etwas Gescheites dabei herauskommen.
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