Amtsarzt in Ruhe warnt vor Radioaktivität
Johann Jauk, pensionierter Amtsarzt der BH Voitsberg, plädiert für eine Analyse der Steinkohle, ehe man über gesundheitliche Auswirkungen reden könne: Es geht um radioaktive Stoffe und Schwermetall-Ionen.

Foto © Andrea Kratzer
Meiner Meinung nach müsste man beim geplanten Umbau des Voitsberger Kraftwerkes auch die Feinststaubwerte berücksichtigen, die ab 2012 gemessen werden. Allerdings haben die Behörden in ganz Österreich derzeit noch kein einziges Messgerät", kritisiert der ehemalige Grün-Politiker Josef Korber, der - wie berichtet - Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz gemacht hat. "Wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung der Allgemeinheit beziehungsweise an Leib und Leben in der Region Voitsberg-Köflach-Bärnbach. Und meiner Meinung nach müsste man in dieser Sache von einer Menschenverträglichkeitsprüfung reden und nicht von einer Umweltverträglichkeitsprüfung."
Korber, der in Weinitzen wohnt, fürchtet durch die Wiederinbetriebnahme massive Auswirkungen auf den Grazer Raum. Ein weiterer Grund, warum er sich gegen die Kovats-Pläne wehrt: "Ich habe hier viele Bekannte, die davon betroffen sind. Was bisher noch kein Thema war: Man müsste auch die Radioaktivität berücksichtigen, die bei der Verbrennung von Steinkohle entsteht. Und die Schwermetall-Ionen."
Dilettantismus
Unterstützung findet Korber bei Johann Jauk, Amtsarzt der BH Voitsberg im Ruhestand: "Mir ist es unverständlich, mit welchem Dilettantismus man an die Sache herangeht. Es ist unseriös, eine Diskussion zu führen, wenn man nicht sagt, welches Brennmaterial verwendet wird", so Jauk. Er zieht einen griffigen Vergleich heran: "Was nutzt es, wenn man meinem Auto bestätigt, dem Stand der Technik zu entsprechen und ich aber Heizöl schwer in den Tank fülle." Geht es nach Jauk, müsste man die Steinkohle, mit der das Kraftwerk befeuert werden soll, einer Analyse unterziehen, ehe man über Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und nachteilige Folgen für die Umwelt reden könne. Auf die Frage der Radioaktivität hätte man schon im IPPC-Bescheid eingehen müssen.








