Wenn Herrchen und Bello auf Reise gehen
Damit der Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner nicht zum Albtraum wird, gibt Amtstierarzt Peter Eckardt wichtige Tipps, die vor allem bei Reisen ins Ausland hilfreich sein können.

Foto © PrivatPeter Eckardt ist Amtstierarzt in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Der Urlaub steht vor der Tür und einige Hundebesitzer möchten ihren vierbeinigen Begleiter nicht in eine Tierpension stecken, sondern mitnehmen. Gerade vom Bezirk Voitsberg aus sind Urlaubsländer wie Italien, Slowenien oder Kroatien schnell erreichbar. Damit aus der lang ersehnten Erholung aber kein Stress wird, gilt es ein paar Regeln zu beachten.
Wer mit Bello eine Reise ins Ausland plant, sollte sich zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften, die von Land zu Land verschieden sein können, erkundigen. "Innerhalb der EU muss auf jeden Fall ein Impfpass mitgeführt werden. Dabei darf die letzte Tollwutimpfung nicht kürzer als 30 Tage und nicht länger als ein Jahre zurückliegen", erklärt Amtstierarzt Peter Eckardt, der für den Bezirk Voitsberg zuständig ist. Laut Eckardt gilt für Hunde auch die Chippflicht. "Dabei handelt es sich um eine Tierkennzeichnung. Der Code ist in einer bundesweiten Datenbank gespeichert. Entlaufene Hunde können damit rasch dem Besitzer zugeordnet werden", so Eckardt.
Bei Reisen nach Deutschland ist zum Beispiel eine zusätzliche Eintragung der Chipnummer und der Tollwutimpfung, die amtlich beglaubigt ist, nötig. "Da reicht also nicht der Vermerk des Tierarztes. Leute, die mit ihrem Vierbeiner nach Deutschland verreisen möchten, sollten sich daher an mich wenden", empfiehlt Eckardt. Darüber hinaus ist in Deutschland die Einfuhr von sogenannten Kampfhunderassen verboten. Und im Fall von Ungarn muss vor Reiseantritt sogar Kontakt mit der Botschaft aufgenommen werden. "Wer nach Serbien fährt, muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als zehn Tage sein darf, vorweisen können", weiß Eckardt, der prinzipiell bei Auslandsreisen mit dem Hund rät, den zuständigen Amtstierarzt oder die diplomatische Vertretung vor Ort zu kontaktieren und die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften abzuklären.
Flugreise
Bei Flugreisen muss die Fluglinie informiert werden. "Teilweise dürfen die Hunde als Handgepäck mitgenommen werden oder sie müssen in Transportboxen quasi als Luftfracht mitfliegen", berichtet Eckardt.
Auch Hunde können unter typischen Reisekrankheiten wie Durchfall und Erbrechen leiden: Kohletabletten und Herz-Kreislauftropfen für Tiere können helfen, müssen aber unbedingt richtig dosiert werden. "Auf Autofahrten sollten öfter Pausen gemacht und Trinkwasser angeboten werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, das gewohnte Trockenfutter von zuhause mitzunehmen", rät der Amtstierarzt.









