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Der Voitsberger Vizebürgermeister hofft, dass die Stadtgemeinde Bärnbach ihre Berufungsmöglichkeit beim Kovats-Kraftwerk ausschöpft.

Foto © Kratzer
Auf der Homepage des Umweltsenates wird das Verfahren immer noch als nicht abgeschlossen geführt: Wohl weil der Bescheid, wonach für die Umrüstung des Kraftwerks Voitsberg keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, erst schriftlich verschickt wird.
Unabhängig davon sind die Mitglieder von "Zukunft Voitsberg" auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, die Wiederinbetriebnahme zu verhindern. "Wir haben noch einen Formalfehler gefunden. Der Grundsatzbescheid, der IPPC-Bescheid vom 11. Dezember 2007, in dem der Altanlage des Braunkohlekraftwerks ÖDK 3 der Stand der Technik bescheinigt wurde, hätte auch der Standortgemeinde Bärnbach zugestellt werden müssen", so Gaich.
Eine ähnliche "Zustellungsunterlassung" passierte auch beim Feststellungsbescheid des Landes im vorigen Dezember. Bärnbach intervenierte und durfte beim Umweltsenat berufen. Weil den Standortgemeinden Bärnbach und Voitsberg bezüglich UVP auch noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof möglich ist, hofft Gaich, dass zumindest Bärnbach davon Gebrauch macht und dabei auch den Fehler beim IPPC-Bescheid von 2007 aufzeigt. "Es ist allgemein bekannt, dass dieser Bescheid von Lobbyisten im Schnelldurchgang forciert wurde", meint Gaich in Anspielung auf seinen ehemaligen Parteifreund Gerhard Hirschmann, der sich für das Kraftwerksprojekt von Mirko Kovats engagiert.
"Der Hohn in diesem Bescheid sind die hohen Emissionswerte, die genau den zulässigen österreichischen Grenzwerten für Altanlagen entsprechen. In Deutschland müssen solche Kraftwerke spätestens 2012 geschlossen oder umgebaut werden", wundert sich Gaich über den Inhalt.









