Warnung vor Betrügern
Ob gewonnene Reise, der Kauf im Internet oder an der Haustür - Ewald Pfeifer von der Arbeiterkammer Voitsberg rät Kunden zur Vorsicht.
Per Post kommt ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass man eine Reise gewonnen hat. Was sich auf den ersten Blick wie ein Glückstreffer anhört, ist jedoch nur der Versuch, möglichst viele Teilnehmer für eine Werbefahrt zu organisieren.
"Auch im Bezirk Voitsberg wurden einige solcher Briefe versendet. Meistens handelt es sich bei den Adressaten um ältere Menschen, denen zum Beispiel eine Fahrt nach Slowenien versprochen wird", weiß Ewald Pfeifer, Leiter der Arbeiterkammer Voitsberg. Doch in Wirklichkeit sind die vermeintlichen Gewinner nur für den Hauptpreis nominiert. "Bereits im Bus werden die Leute dann so lange überredet, bis sie etwas kaufen. Oft wird dann auch noch mit der Mitleidsmasche gearbeitet", so Pfeifer, der Betroffenen rät, solche Schreiben kritisch zu hinterfragen und sich im Zweifelsfall an die Arbeiterkammer zu wenden. "Wenn man die Leute dann fragt, ob sie überhaupt bei einem Gewinnspiel mitgemacht haben, sagen alle nein", berichtet Pfeifer.
Weiters nehmen die Betrugsfälle im Internet stetig zu. "Man sollte unbedingt prüfen, wo man etwas bestellt. Bankdaten sollte man nur bei renommierten Unternehmen bekannt geben", betont Pfeifer. Oft sind im Internet schon Beschwerden über Firmen veröffentlicht. Auf der Homepage www.akstmk.at sind einige nützliche Informationen zum Thema Internetbetrug und Musterbriefe zu den verschiedensten Bereichen als Downloads zu finden. Auch in Bezug auf sogenannte Haustürgeschäfte rät Pfeifer zur Vorsicht.
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WICHTIGE WARNSIGNALE
Internet. Vorsicht ist geboten, wenn vor Inanspruchnahme einer Gratisleistung persönliche Daten (Adresse) angegeben werden müssen. Weiters ist es verdächtig, wenn "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGBs) mit einem "Hakerl" akzeptiert werden müssen und wenn die versprochenen Leistungen nur sehr schwammig beschrieben werden.
Gewinnspiele. Wenn mit Gewinnspielen geworben wird, sollte dies kritisch hinterfragt und Rat bei der Arbeiterkammer eingeholt werden.








