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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2012 um 13:21 UhrKommentare

UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar

Schluss mit dem Gebimmel: Der Unabhängige Verwaltungssenat für Steiermark hat entschieden, dass Kuhglocken auf eingezäunten Weiden nahe bewohnten Gebietes unzumutbar für die Anrainer sind.

Das Gebimmel von Kuhglocken sei für Anrainer unzumutbar

Foto © APADas Gebimmel von Kuhglocken sei für Anrainer unzumutbar

Ein Landwirt aus der Weststeiermark hatte sich im vergangenen Herbst geweigert, seinem Vieh die Glocken abzunehmen. Der UVS hat im Zuge der Berufung nun den schlaflosen Nachbarn recht gegeben, hieß es in den am Montag veröffentlichten Rechtssätzen.

Zahlreiche schlaflose Nächte haben zwei Familien nahe einer Weide in Stallhofen (Bezirk Voitsberg) im vergangenen Sommer und Herbst erlebt. Dort hat ein Landwirt seinen Kühen Glocken umgehängt. Da die Tiere jedoch auch "nachtaktiv" waren und etwa aus dem metallischen Futtertrog fraßen, wobei die Glocken zusätzlich Lärm machten, hielten es die Anrainer nicht mehr aus. Es folgte eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und eine Geldstrafe für den uneinsichtigen Bauern.

Landwirt meldete sich per Anwalt

Doch statt die Glocken abzunehmen, meldete sich der Landwirt per Anwalt und wollte sein Recht durchsetzen, wonach das Gebimmel auf Almen zur Tradition gehöre und beruhigend wirke. Beim Lokalaugenschein des UVS traf Richter Erich Kundegraber auf "völlig fertige" Anrainer: "Sie konnten nicht mehr schlafen. Ihre Nerven lagen blank."

Die Entscheidung vom 29. Mai lautete daraufhin: "Eine unzumutbar belästigende Verwahrung von Rindern liegt vor, wenn die Tiere mit Kuhglocken in einem ländlichen Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten innerhalb einer umzäunten Weide gehalten werden und die Tiere in der Nacht durch das Läuten der Glocken ein lautes Geräusch erzeugen, welches die Nachtruhe von Anrainern stört." Es bestehe kein Grund, auf einer eingezäunten Weide, die allseitig leicht einsehbar ist und in keinem Almgebiet liegt, Rinder mit einer Glocke zu versehen. Innerhalb einer Streusiedlung gehörten Kuhglocken weder zur traditionellen Besonderheit des ländlichen Raumes noch müssen sie als beruhigend empfunden werden.

Die Anrainer hoffen nun, dass der Landwirt auf die Kuhglocken verzichtet. Ansonsten drohen diesem laut Kundegraber noch höhere Strafen seitens der Bezirkshauptmannschaft.


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BERND OLBRICHBimmel-Bammel von BERND OLBRICH

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