Unfallopfer wollten keine Blutkonserven
Autolenker (80) und Beifahrerin (73) nach Pkw-Kollision im Spital verstorben. Die Schwerverletzten lehnten aus religiösen Gründen Blutkonserven ab. Patientenwille ist von Ärzten zu akzeptieren.

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Zwei Tote sind nach einem schweren Verkehrsunfall vom Donnerstagabend im Lavanttal zu beklagen. In Kleinedling in der Gemeinde Wolfsberg war es auf einer unfallträchtigen Kreuzung der Packer Bundesstraße mit einer Gemeindestraße zu einer Kollision zweier Pkw gekommen. Dabei wurde in einem der Fahrzeuge der Lenker, ein 80-jähriger Mann aus Bad St. Leonhard, schwer verletzt, seine mitgefahrene Ehefrau (69) wurde leicht verletzt. Eine weitere Beifahrerin (73) aus Wolfsberg erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Die FF St. Marein und St. Stefan schnitten die Verletzten mit der Bergeschere aus dem Wrack. Im zweiten Pkw wurde ein Beifahrer (17) aus St. Andrä leicht verletzt.
Die Schwerverletzten wurden ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert. Dort verstarben der 80-Jährige und die 73-Jährige Freitagvormittag. Beide hatten, wie aus ihrem Lavanttaler Umfeld bekannt wurde, im Spital die Gabe von möglicherweise lebensrettenden Blutkonserven strikt abgelehnt - und zwar aus religiösen Gründen: Die beiden Lavanttaler gehörten der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas an.
"Der Patientenwille geht vor. Der Arzt darf nichts machen, was der Patient verweigert, sonst begeht er Körperverletzung", sagt Patientenanwalt Erwin Kalbhenn. "Dies ist seit 2006 mit dem Patientenverfügungsgesetz definiert und geregelt, für den Fall, dass ein Patient nicht mehr selbst entscheidungs- und urteilsfähig ist." In der verbindlichen Form der Patientenverfügung werde, erklärt Kalbhenn, unter Beratung eines Arztes und eines Juristen genau beschrieben, was der Patient ablehnt. Diese Verfügung dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Der Großteil der Zeugen Jehovas hätte mit Einführung des Gesetzes verbindliche Patientenverfügungen abgeschlossen.







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