Weststeiermark: Reh von Hunden gerissen
Auf dem Dietenberg fand eine Anrainerin vor ihrem Haus ein Reh, das von wildernden Hunden zu Tode gehetzt und zerfleischt wurde. Jägerschaft mahnt Hundebesitzer, ihre Vierbeiner nicht unbeaufsichtigt umherstreunen zu lassen.

Foto © APA Sie sind scheu und schnell, aber manchmal doch zu langsam für wildernde Hunde. Auf dem Dietenberg in Ligist wurde ein Reh von Hunden getötet
"Leider vergessen Hundebesitzer immer wieder, dass das Halten dieser Tiere auch mit der Pflicht zur Beaufsichtigung verbunden ist", stellt Heinz Kürzl, Aufsichtsjäger und Obmann im Jagdgebiet Ligist-Grabenwarth fest und dokumentiert seine Feststellung mit einem Foto, das ein von wildernden Hunden fürchterlich zugerichtetes und schließlich verendetes Reh zeigt. Dem Reh wurde ein Schlögel samt dem Lauf abgefetzt, auch im Bereich des Hauptes erkennt man schwere Verletzungen.
Zugetragen hat sich der Vorfall kürzlich auf dem Dietenberg bei Ligist. "Ich wurde von einer Bewohnerin angerufen, dass auf der Wiese vor ihrem Haus ein verendetes Reh liegt", so Kürzl. "Einige Tage zuvor hat mich schon ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass er in unmittelbarer Nähe zum Fundort des Rehs zwei abgehetzte Hunde aus dem Wald laufen sah. Der eine war nach seiner Beschreibung ein Schäfer und der zweite ein heller Hund."
Kürzl erinnert daran, dass sich Hundehalter, die ihre Vierbeiner unbeaufsichtigt umherstreunen lassen, gleich in Bezug auf drei Gesetze strafbar machen: Das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz und das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz. Dem Landessicherheitsgesetz zufolge müssen Hunde so beaufsichtigt und verwahrt werden, dass sie dritte Personen nicht gefährden und dass sie an öffentlich zugänglichen Orten an der Leine geführt werden oder mit einem Maulkorb versehen sein müssen.
"Ich habe nicht die Absicht, gegen Hundehalter zu polemisieren", betont der Waidmann und ergänzt: "Aber ein gerissenes und so zugerichtetes Reh ist kein Spaß. Wir Jäger sehen uns jedenfalls durch solche Vorfälle veranlasst, sorglose Hundehalter bei der Verwaltungsbehörde anzuzeigen."








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