Wellness, Gesundheit und doch kein Arzt
Bei einem Unfall in der Therme erwartet man perfekte Versorgung. Doch von Gesetzes wegen benötigen nur Thermen mit Kuranwendung einen Arzt. Im Notfall sind daher meist die Bademeister zur Stelle.

Foto © APANicht in allen Thermen ist die Anwesenheit eines Arztes Pflicht
Familienurlaub in der Therme: Das Kind erspäht das warme Wasser, läuft an und rutscht am nassen Beckenrand aus. Verletzt bleibt es liegen, das rechte Knie blutet stark, die Wunde ist tief. Das Kind schreit vor Schmerz, die Mutter panisch nach einem Arzt. Doch wo ist er? Heißt Wellness nicht zugleich Gesundheit? Und bedeutet Gesundheit nicht, dass ein Arzt anwesend sein muss? Wozu ist eine Therme rechtlich verpflichtet?
Haftung nach Gewerbeordnung.
Der Glaube, dass eine gewöhnliche Therme einen Arzt beschäftigen muss, ist zwar weit verbreitet, aber falsch. Johannes Pritz, Referatsleiter für Kranken- und Kuranstalten beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, vergleicht den beschriebenen Badevorfall: "Das ist so, als ob der Unfall im Gasthaus passieren würde." Die Therme haftet nur nach der Gewerbeordnung. Kommt es zu Notfällen, leisten Bademeister Erste Hilfe. Dafür müssen sie ausgebildet sein. Die Schritte danach: Rettung oder Notarzt. So ist es zum Beispiel in der H2O-Therme in Sebersdorf.
Therme mit Kurangebot.
Für Gertraud Krobath, Spa-Leiterin der Therme Bad Waltersdorf, sind Thermen mit Kurangebot eindeutig sicherer: "Von der ärztlichen Sicht ist das ein großer Unterschied." Bad Waltersdorf verfügt über ein Ambulatorium für Physiotherapie und benötigt dafür rechtlich gesehen einen Arzt. Davon profitieren auch andere Thermenbesucher im Falle einer Erstversorgung. Herta Rath, Kurärztin in Loipersdorf, begründet: "Notfälle sind für uns Ärzte eine ethische Pflicht." Wenn der Arzt anwesend ist, muss er allen Badegästen helfen.
Pflicht & Kür.
Obwohl die Therme Stegersbach keine Kur anbietet, beschäftigt auch sie einen Arzt im angeschlossenen Kompetenzzentrum für Fitness und Gesundheit. Rechtlich unterscheiden sich aber Thermen wie Stegersbach von Thermen mit Kuranwendungen. Ist in Stegersbach ein Arzt Kür, so ist er bei Thermen mit Kur Pflicht. Der Grund: Eine Kur erfordert medizinische Betreuung. Kurgäste haben Patientenstatus und benötigen daher einen Arzt.














