Freilandschweine im Wald zu halten, ist eine artgerechte und ursprüngliche Art der Tierhaltung", so Harald Legat, Weingutbesitzer in Eichberg-Trautenburg. Da sich die etwa 400 Quadratmeter Haltungsfläche auf Waldboden befindet, wäre aber eine Rodungsbewilligung notwendig, die derzeit nicht vorliegt. "Meine Schweine sind seit Frühjahr 2011 in dem Gatter mit selbst gebautem Unterstand untergebracht. Und jetzt muss ich auf einmal eine Bewilligung vorlegen", ärgert sich Legat.