Der Besuch eines südoststeirischen Tanztempels endete für einen jungen Südoststeirer im Krankenhaus. Wie es zu der blutigen Augenbraue gekommen ist und wer ihm den Kopfstoß versetzt hat, darüber erzählen die vier Beteiligten im Bezirksgericht in Feldbach jedoch unterschiedliche Versionen. Für den Angeklagten ist jedenfalls klar: Er kann es nicht gewesen sein. Er habe zwar das Opfer in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gedrückt – nachdem dieser seinen Kollegen, einen Lehrling, angerempelt habe –, dann aber sofort das Lokal verlassen. „Damit war es für mich beendet. Der Lehrling ist weg und ich auch. Ich bin dann nach Hause gefahren“, sagt der Angeklagte.

"Völlig unglaubwürdig"

Der erste Zeuge, sein Kollege, bestätigt, vom Opfer weggeschupft worden zu sein, er habe aber das Lokal umgehend verlassen und den Angeklagten erst etwa zehn Minuten später draußen vor dem Lokal wiedergetroffen. Für Richterin Elisabeth Schwarz ist das unschlüssig: „Das ist ja völlig unglaubwürdig. Er hilft ihnen und sie gehen einfach? Ich glaube, Sie haben mehr gesehen, was sie nicht sagen wollen.“. Wie es zu dem Kopfstoß gekommen ist, will der Zeuge aber nicht gesehen haben. Erst einige Zeit später – wieder im Lokal – habe er das Opfer „mit blutendem Schädel“ gesehen.

Der zweite Zeuge weiß nur mehr "das Grobe"


Ein ähnliches Szenario schildert auch das Opfer, ganz genau weiß es aber auch er nicht mehr: „Es ist ein bissl finster vorher und nachher. Aber das Letzte, an das ich mich erinnern kann, ist sein Gesicht vor mir.“
Für Richterin Schwarz sind gerade diese zeitlichen Widersprüche glaubwürdig: „Sie haben sich nicht abgesprochen.“ Das Urteil: Schuldspruch wegen Körperverletzung.