Die zahlreichen Einsätze, die die massiven Schneefälle den Feuerwehren bescherten, haben auch eine Debatte über die Kosten ausgelöst, die dabei anfallen. Ein besonderer Anstoß dazu war der extreme Fall eines deutschen Lkw-Lenkers. Er musste zuerst im Bezirk Südoststeiermark von der Feuerwehr über ein Steilstück geschleppt werden, weil er bei tiefwinterlichen Straßenverhältnissen schlecht ausgerüstet hängen geblieben war. Wenige Stunden später baute derselbe Lenker in der Weststeiermark dann einen Unfall. Auch dort war er ohne Schneeketten unterwegs.

Wir haben Feuerwehr-Pressesprecher Thomas Meier gefragt, wie die Feuerwehr mit Kostenersatz umgeht und wie die gesetzlichen Regelungen aussehen.

Feuerwehr-Pressesprecher Thomas Meier
Feuerwehr-Pressesprecher Thomas Meier © (c) LFV Franz Fink

Drei Mal binnen einer knappen Woche waren die Feuerwehren in der Region im Einsatz, um hängen gebliebene Fahrzeuge wieder flott zu machen. Damit ist die Diskussion wieder aufgeflammt, ob die Feuerwehren nicht Kostenersatz stellen sollten.
Thomas Meier: Ja. Das Feuerwehrgesetz sieht auch einen Kostenersatz laut ÖBFV-Tarifordnung vor (siehe Infokasten). Freiwillig heißt nicht, dass die Leistungen der Feuerwehren in jedem Fall gratis sind. Die Tarifordnung wird auch durch das Land Steiermark verordnet.

Von welchen Kosten muss man bei einem Einsatz ausgehen?
Das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Ob eine Rechnung gestellt wird, entscheidet grundsätzlich der Kommandant. Das passiert im Regelfall auch. Denn er ist dem Bürgermeister und dem Gesetz verantwortlich. Das Feuerwehrgerät gehört ja der Gemeinde und es wird durch den Einsatz abgenutzt. Deshalb wird auch ein Kostenersatz verrechnet. Dabei wird durchaus mit Augenmaß vorgegangen. Die Rechnung geht an den Verursacher. Der kann das seiner Versicherung weiterverrechnen. Im Regelfall ist das die Haftpflicht. Wir sehen uns nicht die Verschuldensfrage an.

Der Einsatz der Feuerwehren ist auch eine Frage der Sicherheit, wenn bei tiefwinterlichen Straßenverhältnissen reihenweise Fahrzeuge verkehrsbehindernd an gefährlichen Stellen stehen und das quer durch den Bezirk. Könnten private Anbieter diese Situation überhaupt bewältigen?
Das ist sicher eine Herausforderung. Ich glaube, dass private Anbieter an solche Einsatztagen, wie wir sie zuletzt hatten, an die Grenzen ihrer Kapazitäten kommen. Vielfach läuft die Anforderung der Feuerwehr auch über die Exekutive. Überdies gibt es einen Vertrag mit einem großen Unternehmen für Bergungseinsätze von Lkw und Bussen. Wir haben auch Erfahrungswerte, dass wir entscheiden: Dort müssen wir nicht hinfahren. Das ist die Aufgabe von privaten Anbietern. Es kommt aber auch vor, das wir dann von konzessionierten Unternehmen erst recht um Hilfe angefordert werden. Grundsätzlich wird durchaus Hand in Hand gearbeitet. Bei der Busbergung in Mahrensdorf etwa (die Kleine Zeitung hat berichtet, Anmerkung der Redaktion) hat die Feuerwehr die Büsche weggeschnitten, die im Weg waren.


Stimmt der Eindruck, dass sich manche Lkw-Fahrer bei solchen Witterungsverhältnissen darauf verlassen, dass ihnen die Feuerwehr ohnehin helfen muss?
In Einzelfällen, ja. Aber das steht sicher nicht repräsentativ für die gesamte Berufsgruppe.