Erst Mitte Dezember war der Mann vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz gestanden. Es ging um einen Raufhandel, an dem er beteiligt war. Eine Geldstrafe hat er damals ausgefasst. Ende Jänner steht der Mann schon wieder als Angeklagter im Gerichtssaal. Wegen eines sehr dreisten Diebstahls, wie die Bezirksanwältin befindet. Während sein Freund im Gipszimmer eines Krankenhauses versorgt und dann weggebracht wurde, stahl der Angeklagte aus der Tasche eines Mitarbeiters 385 Euro. Der Mann ist geständig. Den Schaden hat er bereits wieder gutgemacht. Vor Gericht ist er äußerst einsilbig. Wie es zur Verletzung des Freundes kam, will Schwarz wissen. Ob sie gestritten hätten. „Nein, selber“, sagt der Mann – und will so wohl zum Ausdruck bringen, dass sich sein Kompagnon selber verletzt hat.