Schmerzensgeld wurde der Frau nach einem Hundebiss schon zugesprochen. Sie ist aber in Berufung gegangen und hat einen Fortführungsantrag für ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Deswegen steht die Hundehalterin vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz.

Hund biss zu

Für den Verteidiger eine klare Sache. „Die Verletzung hat das Opfer allein zu verantworten.“ Seine Mandantin habe die Frau angewiesen, den Terrier anzuleinen, betont, dass ihr Hund nicht spielen wolle, andere Hunde nicht möge und sogar einen Umweg gemacht. Das Opfer habe völlig falsch reagiert und hätte es seinen Hund richtig geführt – an der Leine – wäre gar nichts passiert. Es liege keine Fahrlässigkeit vor.

"Ansonst folgt er mir"

Da der Hund schon einmal einen Jogger gebissen hatte, fragt die Bezirksanwältin die Angeklagte, ob sie nicht ans Anlegen eines Beißkorbs gedacht habe. „Ich habe ihm den Beißkorb angelernt. Aber wenn ich in der freien Natur bin, glaube ich nicht, dass ich das tun muss“, verantwortet sie sich. „Es scheint, dass sie dem Hund nicht Herr waren“, sagt die Bezirksrichterin mit fragendem Unterton. „In dieser Situation ja,“ antwortet die Angeklagte. Sie gehe mit dem Hund in Unterordnung und sei auch in der Hundeschule: „Ansonsten folgt er mir.“ Warum der Terrier frei lief, erklärt das Bissopfer so: „Er ist ein Entfesselungskünstler. Er hat sich auch schon aus dem Brustgeschirr befreit.“ Im konkreten Fall habe er das Halsband mit einem Purzelbaum abgestreift. Den anderen Hund habe sie erst wahrgenommen, als er ihr in den Rücken sprang. Sie habe den Arm zum Schutz hochgerissen: „Ich hatte Angst, dass er mich ins Genick beißt.“ Der Hund sei in der ganzen Gegend gefürchtet. Wenn er mit Mann oder Tochter der Angeklagten unterwegs war, sei aber nie etwas gewesen. Der Verteidiger zerpflückt die Aussagen. Dabei wird er sehr laut – auch für die Frau, die schwer hört, zu laut. Sie revanchiert sich beim Abgang halblaut mit einer wenig schmeichelhaften Bezeichnung.

Die Angeklagte wird im Zweifel freigesprochen. Da das Opfer nicht länger als 14 Tage Schmerzen hatte und seinen Hund nicht ordnungsgemäß verwahrt hatte. Zudem war die Angeklagte ausgewichen.