Was er beschreibt, ist Schwachsinn“, sagt der Angeklagte, der im Anzug vor Richterin Elisabeth Schwarz am Bezirksgericht Feldbach sitzt. Dem besagten „Schwachsinn“ zufolge, soll er einem Südoststeirer eine Augapfelprellung sowie ein Monokelhämatom zugefügt haben. Soll heißen: Dem Opfer zufolge habe ihm der Angeklagte mit voller Wucht auf das Auge geschlagen. Mehr als ein Monat Krankenstand war die Folge.
Der Angeklagte fühlt sich aber nicht schuldig. Der Mann, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt, auch nicht. Denn Angeklagter Nummer zwei, ein Herr in Jeans und Sneakers, soll das Opfer zuvor von einer Stiege geschupft haben – in der Folge soll das Opfer am Asphalt aufgeprallt sein. Die Folgen: eine Schädelprellung und Abschürfungen.

Diskussion oder blödes Reden?

Aber alles von Anfang an. Begonnen haben soll alles im Inneren eines Etablissements in der Südoststeiermark. „Er nahm im Lokal Platz und lud mich auf einen Gin Tonic ein“, erzählt der Anzugträger über das Opfer. Der Mann sei schließlich aufmüpfig geworden, „er war besoffen und hat blöd geredet und geschimpft. Ich sagte zu den Mädels, dass er nichts mehr zu trinken bekommt.“
Getrunken hatte er lediglich ein Bier, im besagten Etablissement dann zwei Gin Tonic, gibt das Opfer im Zeugenstand zu Protokoll. „Wir führten eine Diskussion über Geld und Verdienst. Es war kein Streit.“ Die Bezirksanwältin hakt nach: „Sind Sie sicher, dass die beiden Sie geschlagen haben? Oder waren Sie zu besoffen?“ Das Opfer negiert: Es sei nicht betrunken gewesen.

Eine Regelung ohne Polizei

Dabei ist die Frage der Anklägerin nicht unberechtigt. Denn jener Polizist, der das Opfer noch im Krankenwagen mit geschwollenem und blutunterlaufenem Auge einvernommen hatte, nimmt ebenfalls als Zeuge Platz. „Er sagte, er weiß nicht, von wem er geschlagen wurde. Dann meinte er, er will das selbst regeln, das geht uns nichts an“, schildert der Beamte. „Ich wusste nur den Namen nicht“, erklärt sich das Opfer und deutet auf den Angeklagten Nummer zwei. Warum die Polizei das anders darstelle, wisse er nicht.

Zuerst hat es geblitzt, dann ist das Opfer "geflogen"

Der Mann jedenfalls, dessen Namen er zuerst nicht kannte, hätte ihm gegen die Brust geschlagen. „Dann hat es geblitzt“, schildert er, „und ich bin aus den Socken gefallen.“ Das war auf der letzten Stufe der Treppe, die aus dem Etablissement ins Freie führt. „Die beiden Herren hatten mich zuvor aus dem Lokal gebracht.“ Das sei im Anschluss an die Diskussion gewesen. „Drei Mädels gingen hinter uns her.“ Auf besagter letzter Stufe habe er sich umgedreht. Dann sei er auch schon „geflogen“. „Ich bin dann wieder aufgestanden. Und dann ist er zur Tat geschritten . . .“, schildert das Opfer und blickt über seine Schulter zum Angeklagten im Anzug. „Ein Mädel hat mir dann eine Decke gebracht.“ Wer das gewesen sein soll, kann nicht geklärt werden. Jene Frau, die ebenfalls als Zeugin zur Klärung des Falls vor Elisabeth Schwarz Platz nimmt, war es jedenfalls nicht.
Urteil gibt es noch keines. Elisabeth Schwarz vertagt die Verhandlung. Sie möchte einen Sachverständigen hinzuziehen, um zu klären, ob die Verletzungen tatsächlich so, wie geschildert, passiert sein könnten.