Er kam ohne Jacke in ein Tanzlokal und ging mit zweien – einer Damen- und einer Herrenjacke, die ihm nicht gehörten. Die Überwachungskamera nahm das auf. Auf dem Band ist alles schön zu sehen. Der Mann wurde rasch ausgeforscht und steht der Mann vor dem Bezirkgericht Feldbach. Notwendig gewesen wäre das nicht. Hatte doch die Staatsanwaltschaft eine Diversion angeboten: zu minimalen Kosten. 70 Euro und Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 180 Euro. Das war im Mai. Aber das hat der Mann nicht wahrgenommen.

"Zu dumm" und sehr vergesslich

Diesmal wird es viel teurer. Geld zur Wiedergutmachung hat er nicht dabei. Pluspunkte sammelt er so bei Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz keine. Warum er nicht zur Wiedergutmachung in der Lage war, will sie wissen. Immerhin verdient der Mann laut eigenen Angaben mehr als 2500 Euro im Monat. Seine Antwort ist von entlarvender Selbsterkenntnis: „Ich war zu dumm.“ Er habe drauf vergessen.
Vergesslichkeit führt er auch ins Treffen, warum es überhaupt zu der Sache gekommen ist. Das wisse man doch, ob man mit einer Jacke gekommen sei, ist die Bezirksrichterin felsenfest überzeugt. Der Angeklagte nicht: „Das vergisst man leicht.“ Es ist ja auch eine ordentliche Menge Alkohol im Spiel gewesen. Der Angeklagte bekennt sich schuldig, die Jacken mitgenommen zu haben. Absicht sei aber keine dabei gewesen. Beim Gehen – er war mit Kollegen unterwegs –habe er mehrere Jacken von den Stühlen genommen. Im Gang wurden sie verteilt und angezogen. „Da müssen ja zwei übrig geblieben sein“, rechnet ihm Schwarz vor. „So klar denke ich ja nicht mehr um diese Uhrzeit“, meint der Angeklagte. Eine Jacke habe er mitgenommen, die zweite habe ein Kollege zur Seite geworfen.

1200 Euro Geldbuße, aber immerhin keine Vorstrafe

Es läuft auf eine außergerichtliche Einigung hinaus. Die Formalitäten für die Zahlung der 180 Euro Schadenersatz können Bestohlener und Angeklagter gleich vorm Gerichtssaal ausmachen. „Darf ich ihn auch an den Ohren ziehen“, fragt der Bestohlene keck. „Nicht so, dass er verletzt wird. Sonst sehen wir uns hier“, mahnt Schwarz. „Dann komme ich eben“, setzt er vorlaut nach. „Glauben Sie mir, das wollen sie nicht“, macht ihm Schwarz klar.
Der Angeklagte muss eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen - plus 100 Euro Gerichtskosten. Eine Vorstrafe bleibt ihm erspart. Aber die Jacken waren extrem teuer.