Bei einem Musikerfest war eine reservierte Weinflasche nicht mehr auffindbar. Darüber entbrannte zwischen dem Personal hinter der Bar und zwei Gästen eine heftige Debatte. Am Ende war ein Mann hinter der Bar am Unterarm verletzt. Wie es dazu kam, darüber hörte Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz recht unterschiedliche Versionen.
Der Angeklagte – ihm wird vorsätzliche Körperletzung zur Last gelegt, weil er mehrere Gläser von der Theke gewischt haben soll, die zerbrochen sind und so den Mann verletzt haben – ist mit seinem Verteidiger erschienen und bekennt sich nicht schuldig. Mit den eingeschenkten Achterln, die angeboten wurden, wäre er nicht zufrieden gewesen.